Sparkontokündigung und RechKredV

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Feb 2002

Hallo Zusammen,

wir diskutieren gerade folgendes Problem:
Lt. RechKredV gilt bei Kündigung von Spareinlagen folgendes: „Wenn der Sparer die g e s a m t e Spareinlage kündigt, gibt er zu erkennen, dass er das betreffende Konto auflösen und zum Fälligkeitstermin über die gesamte Spareinlage einschließlich der Zinsen verfügen will".

Somit gelten auch die bei Auflösung zu kapitalisierenden Zinsen als gekündigt.

Nun meine Frage: Gelten auch Zinsen, die während der Kündigungsfrist im Rahmen des Jahresabschlusses kapitalisiert werden automatisch als gekündigt?

Beispiel: Kündigung am 01.12.2001 (6 mtg. Kdgfr.)
Zinskapitalisierung zum 31.12.2001
Auflösung am 01.06.2001

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende.

Heiko

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