Spekulationssteuer II

Von: , Frage gestellt am So, 20. Feb 2000

Hallo,

Kann man im Rahmen der Freigrenze der Spekulationssteuer Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechen?

Und

Gilt bei der Berechnung der Freigrenze das Kalenderjahr oder von der Eröffnung des Depots 356 Tage?

Danke!

Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Spekulationssteuer II

    wiederholung von ´weiter unten´...:

    a) das Finanzamt kommt rein rechtlich NICHT an diese daten ran, bei den Banken werden über spekulationsgewinne keine nachweise geführt!

    b) laut ´PLUSMINUS (ARD)´ von dieser woche geben 99% der Leute ihre Spek.gewinne NICHT an!!!

    war das deutlich ??? ;-)

    c) drittens sollte man seine aktien eigentlich als investition (also langfristig) betrachten, und sie auch entsprechend auswählen. dann braucht man sich über die steuer auch (erstmal) keine gedanken zu machen...

    gruss

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