BaföG
Von: , Frage gestellt am So, 19. Mär 2000
Verändern sich in irgeneiner Weise (Tilgungsdauer, -höhe) die Rückzahlungsmodalitäten für das BaföG, wenn man nach Inanspruchname das BaföG bis zur Höchstförderungsdauer das Studium abbricht? Der Abbruch ist dabei nicht zwingend nötig (z.B. duch Nichtbestehen der Diplomprüfung), sondern duch Interessenswandel begründet.
