Missbrauch von Geldern der Eltern

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Aug 2004

Hallo,

eine kleine aber interessierte Leserschar wird sich noch an mein Posting hier
vor einiger Zeit erinnern. Es ging darum, dass sich die Tochter eines älteren
Menschen Geld vom Sparbuch geholt hatte, das ihr nicht zustand, und wie die
rechtliche Seite der Kontovollmacht war.

Heute war nun Gerichtstermin. Es ging um X000 Euro, die die Tocher vom Sparbuch
der Eltern genommen hatte.

Um es kurz zu machen: Die Tochter behauptet, sie hätte den Eltern Taschengeld
aus eigener Tasche vorgestreckt. Die Mutter bestätigte dies schriftliche
(mündlich nicht möglich). Die Tochter hatte aber mehr Geld genommen, als sie an
Taschengeld den Eltern (im Heim) ausgehändigt hat.

Es wurde ein Vergleich geschlossen, dass für die Vergangenheit nichts zurück zu
zahlen ist, aber ab Jahresanfang kein Geld mehr zusteht und dies in Raten
zurück zu zahlen ist.

Die Frage der zurückliegenden Kontovollmachten konnte nicht geklärt werden, da
bei der Bank die Unterlagen hierüber fehlten.

Nebenbei: die Richterin kam am Ende der Verhandlung mit DM und Euro ins
schwimmen, der Vergleich lautete auf XX00 Euro Rückzahlung, richtig wäre die
Hälfte gewesen.

Da sich hier noch eine weitere Frage stellt habe ich bei den Rechtsfragen ein
Posting eingestellt.

Gruss

Andreas

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