Privatinsolvenz-Haftung der Angehörigen
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Sep 2004
Hallo Forumsexperten,
ich versuche grade Licht in mein Halbwissen zu bringen, nachdem ich schon eine Menge verschiedener Antworten bekommen haben.
Eine Person gerät in eine Privatinsolvenz. Wie sieht es aus mit der Haftung der Angehörigen? Man hört teilweise von "Eltern haften für ihre Kinder" ,aber würde dies auch umgekehrt gelten "Kinder haften für ihre Eltern" ?
Sprich: Werden die Kinder verpflichtet für Aussenstände aufzukommen?
In der Hoffnung, dass ihr ne Antwort findet...
derMarkus
