Ablösegebühr bei Kfz-Kredit rechtens?
Von: , Frage gestellt am So, 31. Jan 2010
Person A wird sein Kfz gestohlen, welches über eine Bank finanziert wurde. Nun zahlt die Versicherung an die Bank die Kreditsumme abzgl. der Zinsrückrechnung. Ist es von der Bank rechtens das sie für die Auflösung des Kredites eine Ablösegebühr erhebt, die fast 50% der restl. zurückgerechneten Zinsen beträgt? Person A hatte gar keine Möglichkeit seinen Kreditvetrag mit einer 3 Monatigen Frist zu kündigen. Auto war gestohlen, er musste seine Kreditrate trotz Abmeldung des Autos weiterzahlen. Versicherung brauchte 3 Monate Zeit damit sie den Kredit bei der Bank auslöst. Gilt das nicht auch als Frist? (Kfz-Brief + Kfz-Schein lag der Bank vor)
