Disagiorückerstattung fordern

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Nov 1999

Ich habe im Sept.94 ein Hypothekendarlehen (5 Jahre Laufzeit) für mein Haus bei einer Bank aufgenommen. Ich habe 2% Disagio gezahlt. Im Darlehensvertrag wurde folgendes vereinbart:
- Sondertilgungen jederzeit möglich
- keine Bereitstellungszinsen
Weil ich nicht die ganze Darlehenssumme in Anspruch genommen und mehrere Sondertilgungen geleistet habe, rechnete ich mit einer satten anteiligen Disagiorückerstattung.

Zuerst mußte ich die Erstattung schriftlich Beantragen.

Dann gab es erhebliche Differenzen (Faktor 13,5) bei der Ermittlung der Erstattungsbetrages.

Die Bank hat sich dann für einen angeblichen Rechenfehler bei mir entschuldigt und ist mir größtenteils entgegengekommen. Es ist jedoch noch offen, ob die Erstattung nur für Sondertilgungen, oder auch für die etwas zögerliche Inanspruchnahme des Darlehens am Anfang gerechnet wird.


Gibt es eindeutige Regelungen oder Urteile hierzu ?

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