Kontoführungsgebühren f.Kredite

Hallo, habe soeben folgenden Artikel in FREIZEIT-REVUE Heft 10/2011,
S.22 ausfindig gemacht:
„Für ihren Kredit wurde Hanna T. eine Kontoführungsgebühr von 12 €
pro Jahr berechnet. So nicht! Die Verwaltung eines Darlehens muss
die Bank aus den Kreditzinsen decken.“
OLG Karlsruhe, Az.17 U 138/10
OLG-Urteile sind doch Grundsatzurteile, die allgemein angewandt
werden müssen. Oder? Zumindest aber wenn man in diesem OLG-Bezirk
wohnt.
Gilt dieses Urteil evtl. nur Verbraucherdarlehen, die ja teurer sind
als Kredite mit Grundschulddeckung?
Ihre Meinung würde mich interessieren. Danke und Gruß

Hallo, habe soeben folgenden Artikel in FREIZEIT-REVUE Heft
10/2011,

S.22 ausfindig gemacht:

"Für ihren Kredit wurde Hanna T. eine Kontoführungsgebühr von
12 €

pro Jahr berechnet. So nicht! Die Verwaltung eines Darlehens
muss

die Bank aus den Kreditzinsen decken."

OLG Karlsruhe, Az.17 U 138/10

OLG-Urteile sind doch Grundsatzurteile, die allgemein
angewandt

werden müssen. Oder? Zumindest aber wenn man in diesem
OLG-Bezirk

wohnt.

Richtig, aber das Urteil wirkt ja nicht für jedes Darlehen, sondern ich muss den Darlehensnehmer darauf hinweisen, dass er dagegen verstößt: Motto: wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Gilt dieses Urteil evtl. nur Verbraucherdarlehen, die ja
teurer sind

als Kredite mit Grundschulddeckung?

Es kommt darauf an, wie eine Bank die weiteren Kosten abdeckt; entweder durch erhöhte Zinsen oder durch eine einmalige Bearbeitungsgebühr oder mtl. Fixkosten. Grundschulddarlehen sind „etwas anders“ gelagert,…

Ihre Meinung würde mich interessieren. Danke und Gruß

Hallo,

Artikel in FREIZEIT-REVUE Heft
10/2011,

der anerkannten Fachzeitschrift für alle Finanz- und Rechtsangelegenheiten.

Gilt dieses Urteil evtl. nur Verbraucherdarlehen, die ja
teurer sind
als Kredite mit Grundschulddeckung?

In der Regel legt ein Kreditinstitut nach der Kreditvergabe ein Kreditkonto an. Von diesem Kreditkonto wird der Kreditbetrag auf das laufende Konto umgebucht, d.h. das Kreditkonto steht mit dem Kreditbetrag im Soll, während sich der Saldo des laufenden Kontos um den Kreditbetrag erhöht (bzw. ein bestehender Sollsaldo reduziert wird).

Für dieses Kreditkonto dürfen nach dem Urteil keine Kontoführungesgebühren belastet werden, was aus meiner Sicht ohnehin sowas von logisch ist.

Aus dem Urteil kann man aber nun nicht ableiten, daß ein Kreditinstitut ein laufendes Konto kostenfrei zur Verfügung stellen muß, nur weil man einen Kredit von ihm bekommen hat.

Das ganze habe ich geschrieben, weil ich nicht weiß, worauf Du eigentlich hinauswillst und schon mal einige Eventualitäten abgreifen. Vielleicht kannst Du mal erklären, wie Du das Urteil verstanden hast bzw. wo Du den praktischen Bezug für Dich oder irgendjemanden siehst. Kontoführungsgebühren für Kreditkonten sind mir jedenfalls noch nicht begegnet.

Gruß
Christian

Vorerst vielen Dank.
Eine Bekannte hat ein Grundschulddarlehen aufgenommen. Das Kredit-
Konto wurde früher mtl. mit einer ABSCHLUSSGEBÜHR von 1,50 €
belastet. Jetzt hat man diesen Posten umgetauft in
Verwaltungskostenbeitrag;Jahresbetrag also 18 €. Der Kreditzins
beläuft sich auf 4,1% p.a. Meine Bekannte möchte gern -möglichst
rückwirkend- soweit nicht verjährt, eine Rückzahlung geltend
machen.
Irgendwie erinnert mich das Ganze an die WERTGUTACHTEN der
Bausparkassen, die ja auch nicht rechtens waren. Teilweise sollen
Betroffene sogar über die Verjährungsfrist hinaus Kosten zurück-
erhalten haben. Gruß

Hallo,

Eine Bekannte hat ein Grundschulddarlehen aufgenommen. Das
Kredit-Konto wurde früher mtl. mit einer ABSCHLUSSGEBÜHR von 1,50 €
belastet. Jetzt hat man diesen Posten umgetauft in Verwaltungskostenbeitrag;

wenn sicher ist, daß sich die Gebühr auf das Kreditkonto und nicht auf ein anderes Konto bezieht, würde ich mit dem Urteil zur betreffenden Bank gehen. Alles, was in den Jahren 2008-2011 gezahlt wurde, könnte man zurückfordern.

Gruß
Christian

Konto wurde früher mtl. mit einer ABSCHLUSSGEBÜHR von 1,50 €
belastet. Jetzt hat man diesen Posten umgetauft in
Verwaltungskostenbeitrag;Jahresbetrag also 18 €. Der
Kreditzins

Meine Bekannte möchte gern möglichst rückwirkend- soweit nicht :verjährt, eine Rückzahlung geltend machen.

Mir (als Kreditsachbearbeiterin) fällt dazu folgendes ein:

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich vereinbart? Falls ja, dann würde ich in dem Fall den Kreditnehmer mit seiner Forderung gaaanz langsam kommen lassen, und sofort sämtliche Verträge (Konto/ Dispo/ Depot etc. fristgemäß kündigen. Solche Kunden braucht keine Bank.

  2. Es geht hier um 18€ pro Jahr, also insgesamt vielleicht um 5x18€= 90€. Wenn die Kreditnehmerin hier ernsthaft und mit viel Zeitaufwand dagegen vorgehen möchte, dann ist diese nach meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

Erdbeerzunge

Hallo,

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich
    vereinbart? Falls ja, dann würde ich in dem Fall den
    Kreditnehmer mit seiner Forderung gaaanz langsam kommen
    lassen, und sofort sämtliche Verträge (Konto/ Dispo/ Depot
    etc. fristgemäß kündigen. Solche Kunden braucht keine Bank.

so verschieden sind die Geschmäcker. Ich würde meinen Mitarbeiter fragen, ob er noch alle Nadeln an der Tanne hat und dem Kunden das Geld erstatten. Für ein internes Konto Kontoführungsgebühren Gebühren zu berechnen, ist völlig daneben.

Wie gesagt: immer noch unterstellt, daß der Kredit über ein laufendes Konto ausgezahlt wurde.

  1. Es geht hier um 18€ pro Jahr, also insgesamt vielleicht um
    5x18€= 90€. Wenn die Kreditnehmerin hier ernsthaft und mit
    viel Zeitaufwand dagegen vorgehen möchte, dann ist diese nach
    meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

90 Euro sind auch Geld und das erst recht, wenn es zu Unrecht abgerechnet wurde. Dem Kreditinstitut, das seinen Kunden bis zum OLG verklagt hat, ist hingegen aus meiner Sicht nicht mehr zu helfen. Da ging es ja um einen ähnlichen Betrag, den man bis vor ein OLG einklagen wollte. Bei der Abschlußbesprechung mit dem Verbandsprüfer wäre ich gern dabei. Als Bürger stelle ich mir zudem die Frage, wie da mal wieder mit öffentlichen Geldern umgegangen wurde.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo,

Meine Bekannte möchte gern möglichst rückwirkend- soweit nicht verjährt, eine Rückzahlung geltend machen.

Mir (als Kreditsachbearbeiterin) fällt dazu folgendes ein:

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich
    vereinbart? Falls ja,

Stellte sich dann nicht immer noch die Frage, ob es den rechtens war? Immerhin unterliegen auch immer wieder mal Anbieter mit ihren Klauseln vor Gericht.

dann würde ich in dem Fall den Kreditnehmer mit seiner Forderung gaaanz langsam kommen lassen,

Das würde ich (als nicht streitsüchtiger Bürger) ohnehin immer machen und erstmal dezent anfragen.

und sofort sämtliche Verträge (Konto/ Dispo/ Depot etc. fristgemäß kündigen. Solche Kunden braucht keine Bank.

Na doch, solche Kunden, die man notfalls mal übers Ohr hauen kann, brauchen offenkundig manche Banken ganz besonders. Ich vermute mal, dass solche SSachbearbeiter ihre Kunden nicht als ihre Brötchengeber, sondern als Störfaktoren im Büroalltag sehen.

  1. Es geht hier um 18€ pro Jahr, also insgesamt vielleicht um
    5x18€= 90€.

Wir sollten die Zahl noch mit den Kreditnehmern multiplizieren, die ebenfalls von diesem möglicherweise unberechtigten Entgelt betroffen sind.

Wenn die Kreditnehmerin hier ernsthaft und mit viel Zeitaufwand dagegen vorgehen möchte, dann ist diese nach meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

Finde ich aber auch. Der soll sich lieber weiter beschummeln lassen und die Klappe halten. Wo kommen wir sonst noch hin. Demnächst verlangen die auch noch eine Beratung, die diesen Namen verdient oder gar, dass man sich an Gesetze hält.

Grüße

Mir (als Kreditsachbearbeiterin) fällt dazu folgendes ein:

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich
    vereinbart? Falls ja,

Stellte sich dann nicht immer noch die Frage, ob es den
rechtens war? Immerhin unterliegen auch immer wieder mal
Anbieter mit ihren Klauseln vor Gericht.

Das ist völlig korrekt.
Es geht einfach darum: Der Kreditnehmer hat den Vertrag so unterschrieben, und fechtet hinterher Vertragsbestandteile an.

Dieser Kreditnehmer ist damit für die Zukunft kein ernstzunehmender Vertragspartner mehr, weil die Gefahr besteht, daß er später nachbessern möchte.

So einen möchtest Du bestimmt auch nicht als Vertragspartner haben! Sofern Du mit so einem z.B. einen Kreditvertrag abschließt, welcher nicht ganz juristisch wasserdicht ist, dann riskierst Du ebenfalls Verluste!

Ich perönlich möchte verläßliche Vertragspartner, die vor Vertragsunterzeichnung meckern, daß bestimmte Dinge geändert werden sollen.

  1. Es geht hier um 18€ pro Jahr, also insgesamt vielleicht um
    5x18€= 90€.

Wir sollten die Zahl noch mit den Kreditnehmern
multiplizieren, die ebenfalls von diesem möglicherweise
unberechtigten Entgelt betroffen sind.

Das sind Erlöse, welche in die Finanzierung insgesamt mit eingerechnet waren. Wenn das so nicht rechtens ist, wird die Bank in Zukunft 0,1% auf den eff. JZ aufschlagen.

Wenn die Kreditnehmerin hier ernsthaft und mit viel Zeitaufwand dagegen vorgehen möchte, dann ist diese nach meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

Finde ich aber auch. Der soll sich lieber weiter beschummeln
lassen und die Klappe halten. Wo kommen wir sonst noch hin.

Es geht nicht ums Beschummeln, sondern darum, daß der Bank jetzt dieser einkalkulierte Ertrag fehlt.

Wenn Dich so etwas betreffen würde (z.B. als Kreditgeber oder Vermieter) würdest du ganz anders reden…

Mir (als Kreditsachbearbeiterin) fällt dazu folgendes ein:

Jeder wie er denkt… ich - ebenfalls aus der Branche - denke da völlig anders.

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich
    vereinbart? Falls ja, dann würde ich in dem Fall den
    Kreditnehmer mit seiner Forderung gaaanz langsam kommen
    lassen, und sofort sämtliche Verträge (Konto/ Dispo/ Depot
    etc. fristgemäß kündigen. Solche Kunden braucht keine Bank.

Ich würde denken: Gut dass die Frau in der Kreditsachbearbeitung sitzt und nicht als Kundenberater über die Kundenbeziehung zu entscheiden hat.
Wer wegen ein paar läppischen Euro die er möglicherweise noch nicht mal zu unrecht zurück verlagt, eine Kundenbeziehung beenden würde ohne zu prüfen ob ich an dem Kunden insgesamt gut verdiene…

  1. Es geht hier um 18€ pro Jahr, also insgesamt vielleicht um
    5x18€= 90€. Wenn die Kreditnehmerin hier ernsthaft und mit
    viel Zeitaufwand dagegen vorgehen möchte, dann ist diese nach
    meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

Wenn alle Kunden so denken würden, gäbe es noch jede Menge fragwürdiger Kosten und für 90 Euro kann ich zumindest einen Einkaufswagen im Jahr füllen… und so gross ist der Aufwand ja auch wieder nicht. Das steht kaum in so einem ungesunden Verhältnis wie 40 km nach Österreich zum tanken zu fahren.

Gruss HighQ

Mir (als Kreditsachbearbeiterin) fällt dazu folgendes ein:

  1. Waren die 18€/ Jahr bei Vertragsabschluß offen ersichtlich
    vereinbart? Falls ja,

Stellte sich dann nicht immer noch die Frage, ob es den
rechtens war? Immerhin unterliegen auch immer wieder mal
Anbieter mit ihren Klauseln vor Gericht.

Das ist völlig korrekt.
Es geht einfach darum: Der Kreditnehmer hat den Vertrag so
unterschrieben, und fechtet hinterher Vertragsbestandteile an.

Willst Du damit sagen, daß eine gerichtliche Überprüfung von irgendwelchen AGB-Klauseln auch irgendwie nicht richtig ist? Die haben die Kunden doch schließlich auch in der ursprünglichen Form akzeptiert.

Gruß
C.