Spekulationsgewinne

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Dez 1999

Das FA könnte allein schon durch die Jahressteuerbescheinigung (Freibetrag ausgeschöpft) darauf kommen, da dort die Dividendenerträge ersichtlich sind.
Dann kommt schnell die Aufforderung Käufe und Verkäufe zu belegen.

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