Spekulationsgewinn + Steuerrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Dez 1999
Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Wenn ich Geld, das schon einmal versteuert wurde in Aktien anlege und dann einen Gewinn mache, muss ich den Versteuern. Wenn ich nur Verlust mache, kann ich den aber nicht geltend machen. D.h. wir werden vom Staat doppelt abgezockt, er hält die Hand auf, wenn ich Gewinn mache, von Geld das er schon einmal versteuert hat. Dreht mir den Rücken zu, wenn ich Verlust habe. Ist das Steuerrechtlich nicht bedenklich? Scheint mir irgendwie ungerecht zu sein. Kann man da nicht Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen???
Wer kann zur Rechtslage da was sagen? Im Voraus vielen Dank Gruss Michael
