Hallo Experten,
eine Kollegin hat mir erzählt, dass man auch Spenden ohne Quittung steuerlich geltend machen kann. Letztes Jahr habe ich durch Klingelbeutel/Kirche und Umstellung auf Euro viel OHNE Spendenquittung gespendet.
Kann man solche Spenden im Einkommensteuerjahresausgleich absetzten, und wenn ja, wie hoch ist der Betrag ?
Vielen Dank,
Gruß, Joe
Hallo Joe,
eine Kollegin hat mir erzählt, dass man auch Spenden ohne
Quittung steuerlich geltend machen kann.
gilt meines Wissens nur für Überweisungen, d.h. die Überweisung gilt als Spendenquittung (bis 100 DM) mgl.
Tschuess Marco.
Hallo !
Das kannst Du ganz sicher nicht!!
Gruß Max
Hallo,
Letztes Jahr habe ich durch Klingelbeutel …
ich habe die Beträge immer angegeben, und dazugeschrieben, daß es in den Klingelbeutel gewandert ist, für den es üblicherweise keine Spendenquittung gibt (für mich hatte ich eine Liste gemacht, wann ich wieviel gegeben habe). Mein Finanzamt hat sich noch nicht beklagt, der Betrag war aber auch immer unter DM 100.
Falls das nicht geht, musst du in Zukunft wohl den gesamtbetrag auf einmal (oder mehrmals) über das Konto Spenden, das sollte keine Probleme geben.
Cu Rene
Kann man solche Spenden im Einkommensteuerjahresausgleich
absetzten, und wenn ja, wie hoch ist der Betrag ?
Du kannst es nur versuchen…
ich hab mal in Ba-Wü im FA gearbeitet… bis 200 DM haben wir damals ohne Beleg durchgehen lassen… ist aber schon 6 Jahre her - inzwischen weiss ich nimmer, wie die FA das jetzt halten…
Grüsse
MM
hallo joe,
eine Kollegin hat mir erzählt, dass man auch Spenden ohne
Quittung steuerlich geltend machen kann. Letztes Jahr habe ich
durch Klingelbeutel/Kirche und Umstellung auf Euro viel OHNE
Spendenquittung gespendet.
Kann man solche Spenden im Einkommensteuerjahresausgleich
absetzten, und wenn ja, wie hoch ist der Betrag ?
der gesetzgeber hat hierzu in § 50 EStDV http://www.steuernetz.de/gesetze/estdv/20000510/p50… geregelt, dass sonderausgabenaufwand für spenden zwingend durch spendenquittungen nachzuweisen ist. zwar verzichten einige finanzämter auf die vorlage dieser spendenquittungen, wenn der spendenbetrag insgesamt 200 dm nicht übersteigt und du eine aufstellung beifügst, wem du etwas gespendet hast. allerdings musst du trotzdem wenigstens bei deinen unterlagen diese spendenquittung(en) vorliegen haben.
bei klingelbeutelspenden und anderen spendensammlungen, bei denen du ohne spendenquittung etwas hergibst, braucht auch das finanzamt deine ausgaben nicht berücksichtigen.
viele grüße
gunnar
Vielen Dank, ich versuch´s OWT
Hallo