Bayerische MedienServicegesellschaft BayMS

Hallo,
ich bekomme immer wieder Zahlungsaufforderungen von der o.g. GmbH !?!
Sie verlangen Teilnehmerentgelt nach Art. 33 Abs. 3 des Bayer. Mediengesetzes. Summe: 24,-- DM pro Jahr.
Wer kann mir den rechtlichen Aspekt näher aufzeigen bzw. für was bezahle ich überhaupt?
Danke
MAX

Hallo,

keine Panik, wir haben sogar schon eine Mahnbescheid bekommen. Weil wir uns weigern, dieses zusätzliche Entgelt zu bezahlen. Denn die Telekom hat uns dies nicht mitgeteilt. Hätte Sie aber müssen, bzw. wenn Sie einen schriftlichen Kabelantrag unterschrieben haben, dann müssen Sie sogar bezahlen, weil Sie die Bedingungen anerkannt haben.
Generell gesehen streicht der Staat die 24,-- DM ein. Und zwar wurde uns folgender Text schriftlich mitgeteilt : „Das Teilnehmerentgelt wird gemäß den gesetzl. Vorgaben zur Förderung bayerischer Programmangebote, deren Programmanbieter für den jeweiligen Programmteil, zur techn. Verbreitung und zur Mitfinanzierung von Aufgaben der Medienbetriebsgesellschaften und der bayerischen Landeszentrale für neue Medien verwendet. Die Aufgaben der Medienbetriebsgesellschaften richten sich nach den Festlegungen im Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (BAYMG).“

Sollten Sie aus diesem Abschnitt mehr herauslesen können wie wir, wäre es nett wenn Sie uns an Ihrer neuen Erkenntis teilhaben lassen könnten !!!

Mit freundlichem Gruß

Robert Gleich

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