Einkommesteuereklärung: wohin mit der Abfindung?

Hallo

Ich möchte meine Einkommenssteuereklärung abgeben, weiß aber nicht wohin ich eine von mir im Jahr 2001 bekommene Abfindung schreiben soll.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt, und habe dagegen geklagt. Vor Gericht einigten wir uns auf eine fristgerechte Kündigung mit Zahlung einer Abfindung: 10.000 DM.
Ich denke also das diese Abfindung steuerfrei ist.

Aber wo geb ich die dann an?
Gar nicht? - Weil ich eben wie gesagt denke das die eh Steuerfrei ist?
Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Und was ist mit den Anwaltskosten?
Kann ich die auch absetzen?

Schon mal vielen Dank
Jacob

Hallo Jacob!

Du mußt sie angeben und das Finanzamt entscheidet nach den Bestimmungen, ob und wie hoch die 10 000,- versteuert werden.
Wahrscheinlich ist diese geringe Summe aber steuerfrei!

Gruß Max

und wohin dann damit?
Hallo Max

Du mußt sie angeben und das Finanzamt entscheidet nach den
Bestimmungen, ob und wie hoch die 10 000,- versteuert werden.

Und wohin dann damit? Gibt es dafür kein Feld?´
Oder muß ich eine Anlage machen?

Ich mache meine Erklärung mit einem Steuerprogramm (Taxman)dort würde ich mir gerne berechne lassen wie hoch meine Rückzahlung wird. Wenn es dafür aber kein Feld gibt wird mir wahrscheinlich kein Steuerprogrmm ein Ergebniss liefern oder?
Jacob

noch was: wohin mit den Anwaltskosten
Ach ja nochmal:

Die Anwaltskosten:
Fallen die unter Werbungskosten?

idee …
hi jacob,

die abfindung ist gem. §3 Nr. 9 EStG steuerfrei!

„Steuerfrei sind:
[…]
9. Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 16 000 Deutsche Mark.“

da deine 10.000 DM drunter liegen, brauchst du nichts befürchten.

die berücksichtigung deiner gerichtskosten ist dazu in §3c abs. 1 EStG geregelt:

„Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden“

ergo kein ansatz derselben. hefte ein beleg über die abfindung einfach hinter den mantelbogen, steuerliche auswirkung haben diese nicht.

gruss vom

showbee

Ach ja nochmal:

Die Anwaltskosten:
Fallen die unter Werbungskosten?

Ja, in dem Fall sind das Werbungskosten.

käsekuchen mit sahne…

Ja, in dem Fall sind das Werbungskosten.

nein, s.o.

gruss vom

showbee

Hi,

im Steuerprogramm einfach weglassen :wink:
dann kommt das richtige Ergebnis raus

und bei der Steuererklärung ein Blatt beilegen, das erläutert, dass die Abfindung steuerfrei ist.

Viele Grüße
Cirwalda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke

Hallo.
Danke für die Antworten.

Jetzt weiß ich auch wie das mit dem Eintragen gewesen wäre:
(Ich komme gerade vom Finanzamt)
Wäre meine Abfindung nicht steuerfrei gewesen, wäre sie auf der Lo9hnsteuerkarte vermerkt worden.
Da sie nicht draufstand war also auch nichts anzugeben.

Viele Grüße
Jacob