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Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Apr 2002
Hallo WWW-ler
Suche Steuerinfos speziell über die Erstattung eines Arbeits-zimmers.
Vielen Dank
Hallo WWW-ler
Suche Steuerinfos speziell über die Erstattung eines Arbeits-zimmers.
Vielen Dank
hallo sonnemann,
wie wäre es mit einer suche im archiv zu diesem forum oder einer etwas konkreteren problemdarstellung?
gruss vom
showbee
Hallo Showbe
Es ist schon immer interessant welche klugen Ratschläge hier veröffentlich werden !
Fakt :
Welche Kosten ( Versicherungen / Heiz/ Stromkosten ect. ) kann man dem Finanzamt gegenüber geltend machen.
Also - keine schlauen Bemerkungen - sondern gute fachliche Adressen. Nicht mehr und nicht weniger
Mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Sonnemann,
erstmal muss ich Showbee hier beispringen. denn hinter deiner einfachen Frage verbirgt sich der Berg des Einkommensteuergesetzes.
Ein Hinweis auf das Archiv ist absolut korrekt.
Du kannst alle kosten des Arbeitszimmers absetzen.
Und jetzt kommt das Aber:
Das Arbeitszimmer muss als notwendig nachgewiesen und anerkannt werden.
Es können keine einrichtungsgegenstände anerkannt werden, die privaten annehmlichkeiten dienen: "Sofa"
Die Nebenkosten sind anteilig der qm von den Wohnungsnebenkosten abrechenbaren. Vorsicht da gibt es auch viele wenn und abers.
Die Frage der privaten Nutzung des Raumes muss gklärt sein.
Es gibt da in Bibliotheken sicherlich einige kleine Broschüren, in denen einige Beispiele und Modelle berechnet sind.
Desweiteren nutze die Existenzgründungsunterlagen der Banken (z.B. Volksbanken)
desweiteren sollte jeder selbständige einen Steuerberater haben!!!!
und den kann man dann speziel auf dieses Problem ansprechen. Der weiss aus dem hut, was geht und was nicht geht, da oftmals von FA zu FA anders gehandhabt wird.
gruss winkel
...
...
Darf ich fragen:
Bist du mit dem Fragesteller identisch?
und was meinst du mit Sachverhalt?
gruss winkel
hi,
nemo ist bestimmt nicht mit ihm verwandt. mit dem mangelnden sachverhalt möchte er sicherlich das ausdrücken, was ich schon bemängelt habe.
eine darlegung der art der tätigkeit und der qualitativen und quantitativen nutzung des arbeitszimmer muss man schon machen um überhaupt prüfen zu können, ob ein arbeitszimmer:
a) unbeschränkt abzugsfähig ist
b) beschränkt mit 2.400,- DM abzugsfähig ist
c) nicht abzugsfähig ist
...
da kann man sich die finger wund schreiben über möglichkeiten, was man alles auf das arbeitszimmer abwälzen kann, wenn er gar keines bekommt, ist alles für die katz!
also, komplexerer sachverhalt, dann klappts auch.
gruss vom
showbee
p.s. er hat schon 2x geschrieben und noch nichts geschafft!!!
Hallo nochmal!
Vielleicht noch etwas grundsätzliches in der Sache:
1. Wir sind bemüht, richtige Antworten zu geben.
2. Das (Steuer-) Recht der BRD knüpft seine Folgen an die Erfüllung bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen, die in der Gesamtheit den "Sachverhalt" bilden.
3. Infolgedessen ist eine richtige Antwort nur in Kenntnis des jeweils vorliegenden Sachverhalts möglich.
4. Die einzige Antwort, die immer richtig ist, lautet:
=> Es kommt drauf an...!
Allerdings sind wir hier bemüht, diese wenig hilfreiche Antwort möglichst nicht zu geben. Nur sollten dann auch keine schlauen Sprüche kommen, wenn nach dem Sachverhalt gefragt wird! Denn beispielsweise wäre es haarsträubend falsch, die Miete als Kostenbestandteil zu nennen, wenn die Wohnung gekauft oder unentgeltlich genutzt wird, usw.
Fazit: Entweder Du wirst konkreter oder läßt es ganz!
Ciao!
Nemo