Aktiengewinne und Steuern

Ich würde gern wissen, ob man Gewinne, die man durch Aktienverkäufe erzielt, versteuern muß.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!!!

Ich würde gern wissen, ob man Gewinne,
die man durch Aktienverkäufe erzielt,
versteuern muß.

Das hängt davon ab, wie lange die Aktien in Deinem Besitz waren. Falls länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei.

Falls Du sie weniger als ein Jahr besessen hast, ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufspreis steuerpflichtig (zum für Dich geltenden Einkommensteuersatz, als abhängig von Deinem sonstigen Einkommen).

Verluste die auf die gleiche Weise entstanden sind (also durch Verkauf von Aktien die Du weniger als ein Jahr besessen hast) darfst Du gegenrechnen.

Das ganze ist die sogenannte Spekualtionssteuer, die also gar keine eigene Steuerart ist, sondern lediglich eine Spielart der Einkommenssteuer.

Gruß
Werner

Das ganze ist die sogenannte
Spekualtionssteuer…

Sorry, Spekulationssteuer sollte das natürlich heißen.

Gruß
Werner

Das hängt davon ab, wie lange die Aktien
in Deinem Besitz waren. Falls länger als
ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei.

Das gilt aber nur für Kursgewinne! Dividenden muß man auf jeden Fall versteuern.

Kubi

Das hängt davon ab, wie lange die Aktien
in Deinem Besitz waren. Falls länger als
ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei.

Falls Du sie weniger als ein Jahr
besessen hast, ist die Differenz zwischen
Verkaufs- und Kaufspreis steuerpflichtig
(zum für Dich geltenden
Einkommensteuersatz, als abhängig von
Deinem sonstigen Einkommen).

Dies gilt aber nur, wenn Deine Gewinne die Freigrenze von DM 1000.- überschreiten. D.h. alle Gewinne (nach Abzug der Anschaffungs- und Verkaufskosten, Fachliteratur etc.), die insgesamt bis 1000.- ausmachen, bleiben steuerfrei. Wenn die Gewinne 1001.- und mehr betragen, mußt Du alles versteuern, d.h. auch die ersten 1000.- DM.
Gruß, Peter

Verluste aus Aktiengewinnen sind meines Wissens nicht absetzbar. Da zu diesem Thema eine Klage beim Finanzgericht anhängig ist, sollte man die Stuererklärung unter Hinweis auf dieses Verfahren unter Vorbehalt abgeben!

Gruß G. M.

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Verluste aus Aktiengewinnen sind meines
Wissens nicht absetzbar. Da zu diesem
Thema eine Klage beim Finanzgericht
anhängig ist, sollte man die
Stuererklärung unter Hinweis auf dieses
Verfahren unter Vorbehalt abgeben!

Verluste aus Aktiengewinnen dürfen bei Gewinnen aus Aktiengeschäften gegengerechnet werden, soweit sich das alles innerhalb der Spekualtionsfristen bewegt. Es gilt im übrigen ein Freibetrag von DM 1.000,- pro Jahr.

Nicht abgesetzt werden können Verluste aus Aktiengeschäften bei anderen Einkunftsarten, z.B. Gehaltszahlungen, Mieteinnahmen usw. Insofern ist der Hinweis auf die anhängende Klage beim Finanzgericht richtig.

Schön wäre es, wenn jemand nach das zugehörige Aktenzeichen hätte.

Gruß
Werner

und ob verluste abschreibbar sind … sie müssen halt nur im gleichen zeitraum wie deine gewinne gemacht werden, dann kannst du die verluste mit den gewinnen gegenrechnen. Ich persönlich habe noch keine (nennenswerten) verluste mit aktien gemacht, also funzt es bei mir nicht!

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