Bei recht wusste es keiner

hallo,
wenn ich fuer kinder unterhaltspflichtig bin, dann errechnet sich der satz ja nach duesseldorfer tabelle gem. netto
wenn ich nun in das riester-rentenmodell einsteige, faellt mein nettoverdienst - richtet sich meinezahlungsverpflichtung nun nach diesem neuen nettoeinkommen?
gruss
khs

… hier auch nicht, aber…
… die Riesterrente ist lediglich eine besondere Form privater Altersversorgung. Ich meine, dass diese Altersversorgung nicht zulasten des eigenen Sprößlings gehen kann. Insofern sollte dies keine Auswirkung auf Unterhaltspflichten haben können. Das ist zwar nur eine logische Überlegung, der man entgegenhalten könnte, dass bei Altersvorsorge entsprechend weniger liquide Mittel für den Unterhalt zu Verfügung stehen. Trotzdem erscheint sie mir sinnvoll und insofern zwingend.

Ciao!
Nemo

Moin.
Ich bin sicher kein Experte, aber wenn das ausdrücklich nach dem Nettoeinkommen berechnet wird, dann doch auch sicher von dem effektiven Nettobetrag.
Wo wäre die Grenze, wenn man die Riester-Rente dabei unberücksichtigt lassen würde?
Wenn du beispielsweise nicht gerade die allerbilligste Krankenkasse gewählt hättest, und du auf diese Weise einige Euro „vergeudest“, würde man ja auch nicht deren Beitragssatz für den theoretisch höchstmöglichen Nettobetrag zugrundelegen.

Wie gesagt, ich bin kein Fachmann: wenn du beispielsweise einen Sparvertrag über Vermögensbildung abgeschlossen hast, und der direkt vor Auszahlung des Gehalts abgezogen wird, wird der dann zur Berechnung des Nettobetrags berücksichtigt?