Privaten pc von der stuer absetzen?

hallo ihr experten,

ich habe gehört, das man mittlerweile den privaten pc zum teil bei der lohnsteuererklärung anggeben kann. stimmt das? wenn ja in welcher höhe kann man ihn geltend machen? kann ich den jetzt schon bei der erklärung für 2002 angeben? muss ich die kaufrechnung beilegen?

grüsse aus dem saarland

markus

hi markus,

wenn du ihn auch beruflich nutzt, dann ja. die private nutzung solltest du abschätzen. wenn 35-50% berufliche nutzung angegeben werden, stellt sich das finanzamt nicht quer und wird ggf. auch nicht nachprüfen.

mache in einer anlage zu den werbungskosten deutlich wofür/wielange/wieso du den rechner zu hause nutzen musst und warum nicht den im betrieb.

dann stelle am besten die private nutzung dar (was/wer alles privat am rechner sitzt) und schätze die berufliche nutzung in %.

dazu eine aufstellung der kosten, welche sich bestimmt nur auf hardware und ein paar disketten, kabel und software beziehen wird.

hardware musst du über 3 jahre abschreiben, software bis 410 EUR kannst du voll ansetzen.

bsp. deine ausgaben in 2002: rechnerkauf 2.000,–; software 300,–; software 600,–; kleinzeugs 50,–

rechner über 3 jahre = 666,66 in 2002
software ü. 410 über nutzungsdauer (sagen wir 4 jahre) = 150,–
rest voll 350,–

summe 2002 = 1166,66 EUR, davon der berufliche anteil sind dann anzusetzende werbungskosten.

gruss vom

showbee

p.s urteile etc., auf die du dich berufen kannst:

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.9.2001, 5 K 1249/00, Rev. eingelegt, Az des BFH: VI R 135/01, EFG 2001 S. 1595

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8.5.2001, 2 K 1564/00

FinMin Nordrhein Westfalen, Erlass v. 14.2.2002, S. 1 - V B 3, FR 2002 S. 358.

Hallo,

wie sieht das denn mit Einzelteilen aus ? Da war das ganze doch noch nicht so klar oder (meine Info ist schon ein bischen älter) ?

Dass man als Software-Entwickler gelegentlich nen neuen RAM-Baustein braucht, verwundert zwar nicht, aber ob das bis zum Finanzamt durchgedrungen ist ?

Danke
Gruß
Don

hi don,

solange keine verwaltungsanweisungen vorliegen ist es immer sache des steuerpflichtigen, zu argumentieren ob ausgaben beruflich veranlasst sind (und somit als werbungskosten in abzug kommen sollen) oder nicht.

du musst auch bedenken, das nicht jeder bearbeiter im finanzamt die umfassende kenntnis zu den einzelnen berufen hat und welche anforderungen an diese gestellt werden. es liegt an dir, das zu erklären, warum dein rechner zwar drei jahre lang genutzt werden kann, aber dennoch alle 6 monate einer aufrüstung bedarf.

weisste, mir könnte ein dachdecker, handwerker etc. auch das blaue vom himmel erzaehlen zu seinem arbeitsmaterial und werkzeugen oder maschinen. ich könnte seine argumentation auch nur auf plausibilität prüfen…

gruss vom

showbee