hi markus,
wenn du ihn auch beruflich nutzt, dann ja. die private nutzung solltest du abschätzen. wenn 35-50% berufliche nutzung angegeben werden, stellt sich das finanzamt nicht quer und wird ggf. auch nicht nachprüfen.
mache in einer anlage zu den werbungskosten deutlich wofür/wielange/wieso du den rechner zu hause nutzen musst und warum nicht den im betrieb.
dann stelle am besten die private nutzung dar (was/wer alles privat am rechner sitzt) und schätze die berufliche nutzung in %.
dazu eine aufstellung der kosten, welche sich bestimmt nur auf hardware und ein paar disketten, kabel und software beziehen wird.
hardware musst du über 3 jahre abschreiben, software bis 410 EUR kannst du voll ansetzen.
bsp. deine ausgaben in 2002: rechnerkauf 2.000,–; software 300,–; software 600,–; kleinzeugs 50,–
rechner über 3 jahre = 666,66 in 2002
software ü. 410 über nutzungsdauer (sagen wir 4 jahre) = 150,–
rest voll 350,–
summe 2002 = 1166,66 EUR, davon der berufliche anteil sind dann anzusetzende werbungskosten.
gruss vom
showbee
p.s urteile etc., auf die du dich berufen kannst:
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.9.2001, 5 K 1249/00, Rev. eingelegt, Az des BFH: VI R 135/01, EFG 2001 S. 1595
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8.5.2001, 2 K 1564/00
FinMin Nordrhein Westfalen, Erlass v. 14.2.2002, S. 1 - V B 3, FR 2002 S. 358.