Werbungskosten f. Stelle im Ausland abzugsfähig ?

Von: , Frage gestellt am So, 6. Apr 2003

Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen, ob Kosten, die mir entstehen, weil ich mich um eine Stelle im Ausland (Australien) bewerbe, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Ich bin mir nicht sicher, weil ich bei erfolgreicher Stellensuche ja in Deutschland keine Steuern mehr zahlen würde.

Konkrekt habe ich vor, in einem Zeitraum von 5 Wochen ca. 30-40 Bewerbungsgespräche in Australien vor Ort nachzuweisen.

Falls dies möglich ist, sind dann sämtlich Kosten, d.h. Flug, Unterbringung etc. voll abzugsfähig oder beschränkt sich dies dann auf die Tage, an denen ich Gespräche hatte oder geht das alles gar nicht ?

Gespannt auf Eure Antworten wartend wünscht ein schönes Restwochenende

Marcel

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Werbungskosten f. Stelle im Ausland abzugsfähi

    Hallo!

    Du möchtest offenbar für hohe Kosten eine "wasserdichte" Argumentation. Überprüfe aber zuerst, ob Du tatsächlich in der Lage bist, eine private Mitveranlassung glaubhaft auszuschließen. Sonst gehst Du sprichwörtlich baden.

    Wenn der Nachweis möglich sein sollte, solltest Du den direkten Weg zum Steuerberater wählen, denn diese harmlos erscheinende Frage hat es in sich. Hier kollidieren nämlich internationales und nationales Steuerrecht (Besteuerungsrecht nach Doppelbesteuerungsabkommen <=> Abschnittsbesteuerung/ Welteinkommensprinzip). Dazu muss man sich in jedem Fall die vorhandenen Unterlagen ansehen und eingehende Gespräche führen. Eine pauschale und evtl. falsche Auskunft hilft Dir letztlich sicher nicht weiter.

    Aus dem Bauch heraus meine pauschale Meinung mit allen Vorbehalten: Die Kosten sind nicht abziehbar, weil Du in Deutschland vermutlich nicht mehr wohnen wirst und somit die künftigen Einnahmen in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sein werden.

    Ciao!
    Nemo

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Werbungskosten f. Stelle im Ausland abzugsfä

      Hi Nemo,

      deinen Ausführungen möchte ich mich voll anschließen.
      Ich sehe höchstens eine Berücksichtigung als negativer Progressionsvorbehalt, da Zusammenhang mit steuerfreien zukünftigen Einnahmen. -Wenn überhaupt, denn es klingt eher wie eine Urlaubsreise mit einer allgemeinen Recherche über die Arbeitsmöglichkeiten dort.

      viele Grüße
      Cirwalda

      • Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Werbungskosten f. Stelle im Ausland abzugsfä

        hallo madmorphi, nemo, cirwalda,

        die aufwendungen hierfür dürfen gemäß § 3c estg nicht berücksichtigt werden, da sie mit (in deutschland) steuerfreien ausländischen einkünften zusammenhängen.

        nur wenn noch im gleichen jahr die auswanderung erfolgt und die ausländischen einkünfte gemäß § 32b I Nr. 2 estg bei der deutschen einkommensteuerfestsetzung dem progressionsvorbehalt unterliegen, dann sind die ausländischen einkünfte um die bewerbungskosten zu mindern. ob dazu aber flug und hotelkosten dazuzählen, würde ich auch mal bezweifeln. zu berücksichtigen nur, wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass der australienaufenthalt AUSSCHLIESSLICH der erzielung von einkünften diente. dies ist wahrscheinlich nicht nachweisbar.

        viele grüße

        gunnar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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