Gewerbeanmeldung - welche Folgekosten?
Von: , Frage gestellt am Di, 7. Sep 1999
Hallo,
für folgendes Problem(chen) suche ich seit einiger Zeit eine kurze und präzise aber dennoch erschöpfende Antwort - finde aber keine!
Ich habe schon zig Leute befragt, aber niemand legt sich per Auskunft fest.
Da es sich meines Erachtens um eine Frage hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Korrektheit handelt, verstehe ich eigentlich nicht, warum ich nur ein "Herumgeeiere" nach dem anderen ernte.
Meine Hoffnung: Durch WerWeißWas einen kompetenten Ansprechpartner zu finden bzw. klare Antworten mit konkreten Zahlen.
Nun zum Stein des Anstoßes:
Ich würde gern ein Gewerbe anmelden, welches einen recht allgemeinen Titel bekommt.
Inhalte zB: Provisionen von A, Provisionen von B, Erstellung von Webseiten für C, D + E, Inforecherche für F, Schulungen für G usw.
Diese Jobs bzw. Aufträge haben keine Festanstellung zur Folge - einmalig bzw. unperiodisch wiederkehrend.
Eine Anstellung scheidet also aus.
Meine Fragen nun:
- Auf welche Art und Weise ist dieser (geplante) Zustand korrekt abzuwickeln?
- Da man nicht angestellt wird (scheidet ja schon vom Logischen her aus), muss man doch ein Gewerbe anmelden, oder?
- Wie kann man eine solche Anmeldung gestalten, dass möglichst wenig Kosten entstehen? (Was bringt´s, wenn ich für 100 DM Homepage bastele und vielleicht 80 DM an Steuern, Krankenkasse,... abgeben darf?)
- Oder gibt es eventuell andere Hinweise/Anregungen zum Thema?
Klar ist mir auch, dass momentan alle Nase lang neue Vorschriften gelten.
Da dieses Problem aber sicherlich nicht nur meine Person betrifft, hoffe ich auf ergiebige Antworten. ;-)
Danke und CU,
André
