doppelte Eigenheimzulage im EFH

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Sep 2003

Hallo,

ich plane derzeit ein "Einfamilienhaus". Wie viele Wohneinheiten sind nötig (und wie müssen diese trennbar/getrennt sein), dass ich und meine Frau jeweils die Eigenheimzulage beantragen können?

Gruß
Freddy

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    ob das was wird?

    Hi Freddy,

    doppelte EH-Zulage für EIN Einfamilienhaus, noch dazu für EIN Ehepaar, das geht meines Wissens nicht. Eine mögliche Variante wäre die, dass du in dem Haus eine in sich abgeschlossene Einliegerwohnung einplanst, welche du "unentgeldlich" an Familienangehörige überläßt, wie z.B. Eltern oder volljährige Kinder. Ob das ab er auch mit Ehefrau funktioniert...

    Tommy [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: ob das was wird?


      Die gleichzeitige Förderung für zwei in räumlichem Zusammenhang belegenen Wohnungen für Eheleute ist ausgeschlossen. Leider.

      Der Vorschreiber erwähnte ja bereits die Variante einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige ja bereits.

      Das funktioniert vermutlich jedoch nur bei Kindern, soweit sie volljährig sind und somit nicht mehr unter Obhut der Eltern stehen.

      Grüsse aus dem Norden

      Björn

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