Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen
Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Sep 2003
Hallo !
Eine Frage zur Neuregelung der Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen:
Ist es korrekt, dass durch diese Regelung sämtliche "Online-Umsätze" umsatzsteuerpflichtig sind?
Bei einem Partnerprogramm wurde mir letztlich 16% Umsatzsteuer von meinen Einnahmen abgezogen. Erhält man als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nicht immer die Umsatzsteuer ausgezahlt oder ist es letztendlich egal wer die Umsatzsteuer abführt, wenn beide Unternehmen im Inland tätig sind???
Im Übrigen sind die praktischen Handhabungen der Neureglung ab 1.7.2003 von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich.
Gibt es dazu schon einheitliche, praktische Richtlinien ???
Viele Grüße und besten Dank
Jens
