Bafög - Kindergeld - Hilfskraft und freiberuflich?

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Hallo,

ich habe schon ein bißchen in den Faqs und in den bereits vorhandenen Artikeln gestöbert, habe aber bis jetzt noch keine eindeutige Antwort auf meine Fragen bekommen. Also:

Ich studiere Übersetzen im Hauptstudium, beziehe fast Voll-Bafög, bin stud. Hilfskraft (ca. 250 Euro, mein Vertrag läuft nur während des Semsters, also insgesamt 7,5 Monate im Jahr) und bekomme noch Kindergeld. Jetzt habe ich das Angebot, evtl. für eine best. Firma Übersetzungen zu machen. Diese würde mich nicht anstellen. Und sie müßten natürlich von mir Rechnungen bekommen.

Meine Fragen:

Welchen Status habe ich denn in diesem Arbeitsverhältnis? Bin ich freiberuflich, selbstständig, gewerblich tätig und wo sind da die Unterschiede??

Komme ich mit einer solchen Übersetzungstätigkeit mit dem Bafög und dem Kindergeld in Konflikt? Die Verdienstgrenzen liegen doch beim Bafög bei ungefähr 7000 Euro ebenso wie beim Kindergeld. Zählt dann der Verdienst von den Übersetzungen auch zu?
Wie muss ich das steuerlich absetzen und kann ich beim Übersetzungshonorar 16 % Steuer draufrechnen?

ich hoffe, mir kann jemand ein bißchen behilflich sein....


Vielen Dank und liebe Grüße
Aline

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Bafög - Kindergeld - Hilfskraft und freiberufl

    hi,

    als freie übersetzerin bist du sicherlich freiberuflich tätig. lass mich mal gerade deine lage berechnen:

    kindergeld bekommst du bis "einkünfte & bezüge" unter 7235 EUR p.a.

    einkünfte = bruttoarbeitslohn (7,5 x 250) - 1044 (werbungskostenpauschbetrag), also 831.

    bezüge = bafög-zuschuss abzüglich kostenpauschale (180). bei bafög höchstsatz wären das (585 / 2) = 3510 - 180 = 3330

    also summe von einkünften & bezügen zur zeit: 4161

    frei hast du also noch 3074 EUR gewinn aus freiberuflicher tätigkeit. sicherlich auch mehr, da bei mehr einkünften auch bafög gekürzt wird und dann wieder weniger zuschuss anfällt.

    das zum kindergeld.


    bafög schaust du dir mal selber an, unter http://www.bafoeg-rechner.de gibt es ein berechnungsprogramm, da kannst du mal deinen aktuellen bafög-bescheid eingeben und dann mal deine freiberuflichen einkünfte zurechnen, dann siehst du was aus dem bafög wird.

    beim bafög gibt es andere freibeträge / freigrenzen als beim kindergeld. es sind 215 EUR / monat für dich zzgl. einer sozialpauschale von 21,5% vom bruttogehalt. die restlichen einkünfte die über dem freibetrag dann liegen, werden von deinem bedarf (hier die 585 EUR) gekürzt.


    einkünfte aus freiberuflicher tätigkeit ist hier dein gewinn. also sammle belege. am ende des jahres (bafög-bewilligungszeitraum) musst du eine kleine gewinnermittlung machen. also alle einnahmen die zugeflossen sind abzueglich aller ausgaben dazu = gewinn.

    bei der umsatzsteuer solltest du auf die kleinunternehmerregelung achten, dann hast du mit der umsatzsteuer nix am hut!

    das soweit von mir


    gruss vom

    showbee

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