VAT - Informationen

Hallo,

wie ist das denn nun mit der VAT? Wenn ich als Deutsches Unternehmen etwas an einen Privatkunden ohne UST-ID in einem anderen EU-Land verkaufe, berechne ich dann die deutsche VAT(also MwSt. 16%) oder einen anderen Prozentsatz?

Grüsse,
Lorenz

Es geht übrigens um sonstige Dienstleistungen nach §3a UstG, also keine Warenlieferung oder sonstiges (wird per Internet als Datei zurückgeschickt) falls das einen Unterschied machen sollte.

Hallo!

§ 3a Abs.4 Nr.14 UStG i.V.m. 3a Abs.3 UStG

Auf elektronischem Weg an im Ausland ansässige Personen erbrachte sonstige Leistungen - dazu zähle ich deine Dienstleistung - gelten für Zwecke der Umsatzsteuer als am Sitz/Wohnsitz/Unternehmenssitz des Empfängers ausgeführt. Diese Leistung ist dann in Deutschland kein steuerbarer Umsatz, so dass keine deutsche USt (MwSt) anfällt.

Ciao!
Nemo

Ok, soweit war mir das mit dem Ausland klar, nur zählt die EU denn auch dazu?? Also wenn ich z.b. meine Dienstleistung an einen Engländer erbringe muss ich dann nicht die englische VAT (17,5%) abführen?

Grüsse

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Ok, soweit war mir das mit dem Ausland klar, nur zählt die EU
denn auch dazu??

hi lorenz,

§ 1 Abs. 2 UStG: „Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. […]“

mfg vom

showbee

p.s. das soll heissen: folge nemo!

Tja verstehe, also seit ihr euch ganz sicher das ich selbst bei EU Kunden keine MwSt. (VAT) kassieren muss, auch nicht in das Land abführen wo sie leben?

Grüsse

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Tja verstehe, also seit ihr euch ganz sicher das ich selbst
bei EU Kunden keine MwSt. (VAT) kassieren muss, auch nicht in
das Land abführen wo sie leben?

ob du wirklich Außengeschäfte tätigen solltest, wenn du zwei Leuten die dasselbe sagen (drei; ich sags nämlich auch) nicht glaubst, sowohl deinen Steuerberater nicht fragst und dir nicht die notwendigen Informationen in einem VHS-Kurs holst, nicht beim Zoll z.B. oder der IHK fragst.

gruss

Nach der allgemein gültigen Rechtsprechung ist jeder Selbständige aufgefordert sich Informationen die er nicht hat von rechts- und/oder fachkundiger Seite selbst zu besorgen.

Es ist leider nichts gesagt, ob er, der rechtskundigen Seite (showbee) nicht glaubend, weiter befähigt ist, sein Gewerbe auszuüben.

Hallo,

leider fühlt sich das Zollamt nicht zuständig, genauso nicht die Oberfinanzdirektion, da das Thema Internethandel „sehr schwammig“ ist, so wurde mir das von der Dame gesagt. Wenn ich eine verbindliche Rechtsauskunft haben wöllte, würde das nur schriftlich gehen und ca. 3 monate dauern. Ich habe auch schon gute 300 Euro in 3! Steuerberater investiert die mir alle 3 etwas verschiedenes gesagt haben und mir keine rechtsverbindliche Auskunft geben wolten. Deshalb frage ich hier nun nochmal nach um mir eine 4. bzw. 5. Meinung einzuholen. Ich bin euch sehr dankbar wenn Ihr mir einen Steuerberater im Raum Dresden nennt der mir bei diesem Thema eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann und sich damit auskennt.

Viele Grüsse,
Lorenz

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Hallo!

Du könntest ja auch mal googlen…

Das Verfahren nennt sich " Reverse Charge". Such mal unter diesem Begriff.

Ciao!
Nemo

leider fühlt sich das Zollamt nicht zuständig, genauso nicht
die Oberfinanzdirektion, da das Thema Internethandel „sehr
schwammig“ ist, so wurde mir das von der Dame gesagt. Wenn ich
eine verbindliche Rechtsauskunft haben wöllte, würde das nur
schriftlich gehen und ca. 3 monate dauern. Ich habe auch schon
gute 300 Euro in 3! Steuerberater investiert die mir alle 3
etwas verschiedenes gesagt haben und mir keine
rechtsverbindliche Auskunft geben wolten. Deshalb frage ich
hier nun nochmal nach um mir eine 4. bzw. 5. Meinung
einzuholen. Ich bin euch sehr dankbar wenn Ihr mir einen
Steuerberater im Raum Dresden nennt der mir bei diesem Thema
eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann und sich damit
auskennt.

sehr geehrter Herr Lorenz,

kann es sein, daß sie nicht mit Waren handeln, sondern Software per Internet via Download oder ähnlicher Wege verkaufen?Kurz: Wer eine rechnung schreibt und die Ware und die Rechnung gehen ins ausland, der weist keine MWST. aus.

das kannste als rechtsverbindlich nehmen, obwohl ich nicht Rechts- oder Steuerbearter bin, aber habe das selbst so 25 Jahre gehandhabt und es wurde nicht beanstandet.

gruss

Danke Euch,

ich denke jetzt ist alles klar, hab nach dem Reverse Charge gesucht und genaue Aussagen gefunden, endlich ! :wink:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/PFIHK24/PFIHK24/…

Ich verkaufe keine Software sondern Dienstleistungen über das Internet. Vereinfach gesagt schickt mir der Kunde eine Datei, ich bearbeite diese und schicke sie ihm per Internet zurück. Ja jedenfalls seh ich jetzt klar was zu tun ist :wink:

Danke nochmal!

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Hallo Lorenz,
frag bitte jemand der sich wirklich damit auskennt!
Es ist wirklich nicht mehr lustig was hier für ein Misst erzählt wird.
Es reicht nicht einfach ein paar Paragraphen zu lesen, man sollte schon die steuerlichen Grundbegriffe kennen.

Zu Inland - Drittland:
Was nicht Inland ist ist Drittland!
Leider falsch, es gibt auch noch das (übrige) Gemeinschaftsgebiet.
Inland: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland … § 1 (2) UStG
Gemeinschaftsgebiet: Inland + Gebiete der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft … § 1 (2a) UStG
Übriges Gemeinschaftsgebiet: Gemeinschaftsgebiet - Inland
Drittland: Alles was nicht Gemeinschaftsgebiet ist

–> § 3a (4) Nr. 14 i.V.m (3) S. 3 UStG nicht einschlägig, bei Privatkunden mit Wohnsitz in der EU

Zu Reverse Charge:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, im dt. USt-Gesetz unter § 13b UStG zu finden.
Nur anzuwenden, wenn Leistungsempfänger Unternehmer i.S.d UStG ist § 13b (2) UStG, Du sprichst von Privatpersonen.
Ausserdem nur anzuwenden, wenn Deine Leistung nicht in Dt. sondern im europäischen Ausland steuerpflichtig wäre.

Für Dich gilt aber § 3a (1) S. 1 UStG --> steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland

Grüße
Chris

P.S.: Ich hoffe es fühlt sich durch meine Worte vom Anfang keiner beleidigt (ich hab sie eh schon entschärft) aber bei Argumenten wie „hab ich schon immer so gemacht, muss so sein.“, dreh ich durch.
Dieser Satz ist Finanzbeamten, Lehrern, anderen Behörden und über 85 jährigen Vorbehalten :smile:.

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@Chris
Hallo Chris!

  1. Es ist richtig, dass §3a Abs.4 S.3 UStG von „Drittland“ und nicht von „Ausland“ spricht. Das schnelle Lesen am Sonntag ist wohl doch etwas zu schnell gewesen. Sorry! Aber das wäre bei der entsprechenden Lektüre sicher auch dem Fragesteller aufgefallen. Unmittelbare Folge: Keine Verlagerung des Leistungsortes und der Steuerschuld, sondern reguläre deutsche USt vom Leistenden abzuführen.

  2. Auch Du bist nicht unfehlbar. Insofern unterlasse bitte zukünftig persönlich herabwürdigende Äußerungen, denn ich fühle mich dadurch sehr wohl in meiner Berufsehre verletzt.

  3. Der Gedanke dieses Forums kann keine umfassende Steuerberatung sein, sondern die Diskussion von Steuerrechtsthemen. Vielen Laien hilft bereits die Sensibilisierung im Umgang mit dem komplizierten Steuerrechtssystem. Wer z. B. weiss, wo er nachlesen kann, ist schon einen großen Schritt weitergekommen.

Ciao!
Nemo

Es ist wirklich nicht mehr lustig was hier für ein Misst
erzählt wird.
Es reicht nicht einfach ein paar Paragraphen zu lesen, man
sollte schon die steuerlichen Grundbegriffe kennen.

Zu Inland - Drittland:
Was nicht Inland ist ist Drittland!
Leider falsch, es gibt auch noch das (übrige)
Gemeinschaftsgebiet.
Inland: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland … § 1 (2) UStG
Gemeinschaftsgebiet: Inland + Gebiete der übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft … § 1 (2a)
UStG
Übriges Gemeinschaftsgebiet: Gemeinschaftsgebiet - Inland
Drittland: Alles was nicht Gemeinschaftsgebiet ist

hi,

lustig ist es schon, wie man derart ausfallend werden kann. zu meinem part: ich habe nicht den ganzen thread gelesen, nur die frage nach dem ausland beantwortet!

also, alles was nicht inland ist, ist ausland!
deutschland = inland; eu + drittland = ausland!

wo ist hier was unklar? hierzu muss man nicht besonders schlau sein, hierzu muss man nur mal gehörig nachdenken.

danke dir dennoch für deine teilnahme im forum

der showbee

P.S.: Ich hoffe es fühlt sich durch meine Worte vom Anfang
keiner beleidigt (ich hab sie eh schon entschärft) aber bei
Argumenten wie „hab ich schon immer so gemacht, muss so
sein.“, dreh ich durch.
Dieser Satz ist Finanzbeamten, Lehrern, anderen Behörden und
über 85 jährigen Vorbehalten :smile:.

Hallo Naseweis,

Hätte der Erstposter etwas gesagt, daß er keine „Waren“ sondern dienstleistungen liefert wäre es ja was anderes gewesen. Aber bei Waren bleibe ich dabei: Lieferung ins ausland, Rechnung ins ausland keine Mwst.

Und das war so, ist so, bleibt wahrscheinlich auch so, es sei denn die EU erklärt sich zum inland im sinne der betreffenden Gesetze.

Hallo Naseweis,

Hätte der Erstposter etwas gesagt, daß er keine „Waren“
sondern dienstleistungen liefert wäre es ja was anderes
gewesen. Aber bei Waren bleibe ich dabei: Lieferung ins
ausland, Rechnung ins ausland keine Mwst.

Und das war so, ist so, bleibt wahrscheinlich auch so, es sei
denn die EU erklärt sich zum inland im sinne der betreffenden
Gesetze.

Es tut mir leid, aber es ist nicht so, es wird nie so sein und eigentlich war es auch nie so.
Die EU ist i.S.d UStG nicht Ausland sondern Drittland. Lieferungen in Gebiete der EU sind deshalb nicht generell steuerfrei, sondern nur wenn an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen geliefert wird, was dieser mit der Verwendung seiner USt-Id deutlich macht. Es gilt nicht § 6 UStG (Ausfuhrlieferung) sondern § 6a UStG (innerg. Lieferung).

@Alle:
Ich wollte hier nimenden beleidigen, persönlich angreifen in seiner Berufsehre verletzen.
Ich war einfach geschockt wie jemand, der Anfangs mit seiner Einschätzung eigentlich richtig lag von drei Seiten in die vollkommen falsche Richtung geschickt wird.

Ich halte mich auch nicht für unfehlbar und traue mir auch nicht zu diesen Fall anhand der spärlichen Informationen genau zu beurteilen, speziell im USt-Recht ist fast alles möglich.

Grüße
Chris

Schon ist es passiert!

Die EU ist i.S.d UStG nicht Ausland sondern Drittland.

Muss heissen:
Die EU ist i.S.d UStG nicht Ausland sondern übriges Gemeinschaftsgebiet.

Die EU ist i.S.d UStG nicht Ausland sondern übriges
Gemeinschaftsgebiet.

hallo chris,

also das UStG solltest du dennoch nochmal lesen, vielleicht auch ein stift und ein papier in die hand nehmen.

du musst unterscheiden: inland vs. ausland
und du musst unterscheiden: inland vs. gemeinschaftsgeb. vs. drittland

§ 1 sagt deutlich: was nicht inland ist, das ist ausland. das ausland teilt sich nun in drittland & übriges gemeinschaftsgebiet (da ja deutschland auch gemeinschaftsgebiet ist).

warum soll jetzt die EU nicht ausland sein???

fragend der

showbee

du musst unterscheiden: inland vs. ausland
und du musst unterscheiden: inland vs. gemeinschaftsgeb. vs.
drittland

Genau so ist es, Ausland teilt sich in übriges Gemeinschaftsgebiet und Drittland.
Und genau deshalb ist es ein riesiger Unterschied ob man ins Ausland=Drittland liefert oder leistet oder ins Ausland=übriges Gemeinschaftsgebiet liefert oder leistet.

@Chris
Hallo!

Für wie begriffsstutzig hältst Du Deine Mitmenschen eigentlich? Oder anders gefragt: Wie oft willst Du das noch wiederholen?

Ciao!
Nemo