Entfernungspauschale bei 400,- EUR Job

Von: , Frage gestellt am Di, 11. Nov 2003

Hallo Steuerexperten!

Es geht um folgendes:

Ich übe eine ganz normale Beschäftigung aus und arbeite nebenher in den Abendstunden noch auf 400,- EUR Basis.

Da es zwei unterschiedliche Beschäftigungen sind, darf ich ja meines Wissens grundsätzlich für jede Beschäftigung die Entferungspauschale ansetzen.

Wie ist dies jedoch bei dem 400,- EUR Job, der ja steuerfrei ist. Darf hier dann trotzdem die Entfernungspauschale geltendgemacht werden? Danke schon mal für eure Hilfe!

Viele Grüße
Florian

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Entfernungspauschale bei 400,- EUR Job

    Hallo,
    das müsste eigentlich die Logik sagen:
    Wenn du für einen Job keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen.

    Gruß
    HaWeThie

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