Entfernungspauschale bei 400,- EUR Job
Von: , Frage gestellt am Di, 11. Nov 2003
Hallo Steuerexperten!
Es geht um folgendes:
Ich übe eine ganz normale Beschäftigung aus und arbeite nebenher in den Abendstunden noch auf 400,- EUR Basis.
Da es zwei unterschiedliche Beschäftigungen sind, darf ich ja meines Wissens grundsätzlich für jede Beschäftigung die Entferungspauschale ansetzen.
Wie ist dies jedoch bei dem 400,- EUR Job, der ja steuerfrei ist. Darf hier dann trotzdem die Entfernungspauschale geltendgemacht werden? Danke schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Florian
