Steuerliche Behandlung einer Außensozietät

Von: , Frage gestellt am So, 9. Apr 2000

Hallo Steuerexperten,

es wird beabscihtigt Außensozietäten von Anwaltskanzleien zu gründen. Diese liegen voraussichtlich alle in unterschiedlichen Bundesländern, NRW, Baden-Württemberg und Bayern. Hintergrund dieser Planung ist, dass auch bei einem Ausfall des Inhabers die Kanzlei weiter betrieben werden kann und die Mitarbeiter nicht arbeitslos werden.

Wer kann mir mitteilen, wie diese Außensozietät aus steuerlicher Sicht behandelt wird.

Werden zur Besteuerung die Einnahmen aller zugrunde gelegt oder werden nur die Einnahmen der einzelnen Kanzlei berücksichtigt.

Danke für Eure Antwort.

Norbert

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