Ust.-Voranmeldung
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004
Hallo zusammen,
ich habe im Januar mein Gewerbe angemeldet und erst gestern meine Steuernummer vom FA erhalten. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich nun, mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung, meine Voranmeldung von Februar bis 10. April abgeben. Richtig? Bisher hatte ich nur Ausgaben. Wie sieht es aber aus mit meiner Vorsteuer von Januar? Kann ich die in die Februar-Anmeldung mit reinnehmen oder ist das futsch?
Herzlichen Dank für jede Antwort!
Tanja
