Ust.-Voranmeldung

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Hallo zusammen,

ich habe im Januar mein Gewerbe angemeldet und erst gestern meine Steuernummer vom FA erhalten. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich nun, mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung, meine Voranmeldung von Februar bis 10. April abgeben. Richtig? Bisher hatte ich nur Ausgaben. Wie sieht es aber aus mit meiner Vorsteuer von Januar? Kann ich die in die Februar-Anmeldung mit reinnehmen oder ist das futsch?

Herzlichen Dank für jede Antwort!

Tanja

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Ust.-Voranmeldung

    Hi !

    die Januar-Anmeldung hätte bereits längst beim Finanzamt sein müssen, also schleunigst abgeben und gleich den Erlass (Nichtzahlung) der Verspätungszuschläge beantragen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Steuernummer noch nicht da war. Ist zwar rechtlich nicht einwandfrei, dürfte aber wohl in der Praxis durchgehen.

    BARUL76

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ust.-Voranmeldung

      Hallo,

      okay, aber muss ich das auch machen, wenn es sich nur um meine Vorsteuer handelt? Ich hatte ja noch keine Einkünfte. Ich werd mir den Erlass-Antrag auf jeden Fall auch holen, und schnell einreichen. Dank dir!

      Tanja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Ust.-Voranmeldung

        Hallo,

        okay, aber muss ich das auch machen, wenn es sich nur um meine
        Vorsteuer handelt? Ich hatte ja noch keine Einkünfte. Ich werd
        mir den Erlass-Antrag auf jeden Fall auch holen, und schnell
        einreichen. Dank dir!

        Tanja


        Auch dann gilt was barul angemerkt hat...unabhängig davon ob Du eine Zahllast oder Erstattung zu erwarten hast.
        Das Du jedoch keine Einnahmen hattest kann Dir ggf bei Deinem Antrag auf Erlass behilflich sein (da keine Zahllast)

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Ust.-Voranmeldung

          okay, vielen Dank für eure Antworten!

          Tanja

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Ust.-Voranmeldung

    Hallo,

    mal dumm gefragt: machst du (voraussichtlich) so hohe Umsätze, dass du Umsatzsteuerpflichtig wirst?
    Wenn nein, brauchst du auch keine Vorsteuererklärung abzugeben.

    Gruß
    HaWeThie

    (Wenn ja, empfehle ich einen Steuerberater oder einen entspr. Kurs bei der IHK, die auch noch auf dich zukommen werden)

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ust.-Voranmeldung

      Hallo,

      mal dumm gefragt: machst du (voraussichtlich) so hohe Umsätze,
      dass du Umsatzsteuerpflichtig wirst?
      Wenn nein, brauchst du auch keine Vorsteuererklärung
      abzugeben.
      Jeder muss per Gesetz eine UStVA abgeben.
      Wenn Du jedoch damit die Kleinunternehmerregelung anspielst dann muss er dazu optieren. Und das hätte schon in der Anzeige eine betrieblichen Tätigkeit geschehen müssen. Also hat er wohl wenn er nicht optiert hat (egal wie hoch die Umsätze sind) eine UStVA monatlich abzugeben

      greez sheriff

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        kleine Anmerkung...

        Hallo,

        man optiert nicht zur "Kleinunternehmerregelung" sondern man optiert zur Regelbesteuerung !

        gruß inder [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Ust.-Voranmeldung

    Hallöchen,

    nochmal eine Frage ;-))

    Ich hab mir jetzt die Formulare vom FA geholt. Jetzt hab ich mit dem Ausfüllen ein klitzekleines Problem.
    Bei der Dauerfristverlängerung - wie rechne ich mir, als Existenzgründer diesen 1/11 Betrag der Sondervorauszahlung aus? Richtet sich das FA nach den von mir angegebenen Betrag? Muss ich diesen dann auch gleich in die Ust.-Voranmeldung reinnehmen? Ich hab den organisatorischen Ablauf noch nicht ganz kapiert. ;-)
    Also ich mach jetzt die Voranmeldung für Februar. Ich geb das möglichst schnell ab, weil ich den Januar nachträglich auch einreiche - mit diesem Antrag auf Erlass der Versäumniszuschläge. Bekomm ich dann vor dem 10. April vom FA noch was zugeschickt oder hab ich, gegebenenfalls, ohne Aufforderung bis 10. zu zahlen? Sorry, für mein blödes Gefrage,.....

    Merci euch!

    Tanja

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