Tipps zu Reihengeschäfte

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Hallo,

wer weiß was zu folgendem Fallbeispiel:

Ein deutscher Händler verkauft einem (privaten) Endkunden in einem Drittland (bspw. Schweiz) einen Artikel. Dieser Artikel soll vom Hertsteller aus einem anderen Drittland (bspw. USA) direkt zum Endkunden geschickt werden.

Lieferweg in obigem Beispiel: USA -> Schweiz

Das bedeutet die Ware kommt nicht nach Deutschland!

- Darf der deutsch Händler dem schweizer Endkunden wie üblich eine Rechnung ohne Mwst ausstellen?

- Schuldet der deutsche Händler EinfUst und Zollabgaben obwohl die Ware nicht nach Deutschland eingeführt wurde?

Danke!


Grüße,

Vassili

10 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Reihengeschäfte

        Danke schon mal für die Antworten, aber ob in der Schweiz
        irgendeine Steuer anfällt, kann dem deutschen Unternehmer ja
        schnuppe sein, oder?
        Nein, denn auch in der Schweiz gibt es trotz Steueroase, meines Wissens Gesetze, Betriebsprüfer, Steuerfahnder, Staatsanwälte, Polizisten und internationale Abkommen. Habe zu dem Beispiel auch mal bei der Zoll-Infostelle
        telefonisch nachgefragt, und die sagten, daß aus
        zollrechtlicher Sicht nichts zu beachten oder anzumelden sei.
        Is klar, wenn nichts nach Deutschland reinkommt interessiert die das nicht. Wie es aber das FA sieht, konnte man mir nicht sagen... Ich
        denke nur, daß aufgrund des Grundsatzes das die USt ein
        durchlaufender Posten für den Unternehmer ist, es eigentlich
        auf dem FA egal sein dürfte: bei diesem Fall wurde keine
        EinfUSt in D. fällig und es wird keine USt dagegen verrechnet.
        Falls das FA auf die richtige Lösung kommt (ich möchte nicht 100%ig behaupten, dass das meine ist) wirds ihnen herzlich egal sein.

        Grüße
        Chris



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