Hallo!
Ich habe zwei Fragen:
1.) Ist es möglich, das das Finanzamt den Lohnsteuerjahresausgleich auch ohne Steuerkarte bearbeitet? (Arbeitgeber die Steuerkarte „verschlampt“.)
2.) Was muß man bei einer Heirat im Dezember in der Steuererklärung ankreuzen?
„Getrennte Veranlagung“, „Zusammen veranlagen“, „Besondere Veranlagung für
das Jahr der Eheschließung“? Logisch wäre die dritte Möglichkeit. Aber ist es auch richtig?
Für Antworten danke im im voraus!
Hallo Anja,
1.) Ist es möglich, das das Finanzamt den
Lohnsteuerjahresausgleich auch ohne Steuerkarte bearbeitet?
Ja, wenn dem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer (LoJa gibts nur noch in anderem Zusammenhang) eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ beigefügt wird. Diese stellt der Arbeitgeber aus, wenn die Lohnsteuerkarte vorgelegen hat, aber nicht mehr vorliegt.
2.) Was muß man bei einer Heirat im Dezember in der
Steuererklärung ankreuzen?
Entweder
„Zusammenveranlagung“,
Oder
„Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung“.
Besondere Veranlagung (§ 26c EStG) heißt soviel wie „zweimal getrennte Veranlagung“. Es gibt nicht so viele Fälle, in denen die einen Vorteil hat. Im „normalen“ Arbeitnehmerfall zweimal Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, keine anderen Einkünfte, ist diese Option nicht relevant.
Schöne Grüße
MM
2.) Was muß man bei einer Heirat im Dezember in der
Steuererklärung ankreuzen?
„Getrennte Veranlagung“, „Zusammen veranlagen“, „Besondere
Veranlagung für das Jahr der Eheschließung“?
Durch das Kreuz an der richtigen Stelle läßt sich durchaus nochmal einiges an Steuern sparen. Zwei Alternativen sehe ich hier.
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Ein gutes Einkommensteuerprogramm, welches Vergleichsrechnungen zwischen den von Martin angesprochenen Möglichkeiten ermöglicht.
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Professionelle Hilfe (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) in Anspruch nehmen. Wenn die nur mal kurz rechnen sollen, ohne der Fall weiter zu prüfen, könnte das auch recht preiswert werden.
BARUL76