Einkommensteuererklärung ohne Einkommen?

Hallo,

eine Freundin von mir hat mich gebeten, ihre Einkommenssteuererklärung für sie zu machen.
Sie hat wohl schon für 2002 mal eine gemacht und sagt, wenn man das ein Mal gemacht hat muss man es jedes Jahr machen. Sonst würde man eingestuft. Stimmt das? (Sorry, ich bin ne Steuer - Null)

Sie hat allerdings im letzten Jahr nicht gearbeitet, bekam nur von 1.1. bis Mitte Mai Arbeitslosengeld. Danach keine Alohilfe etc.

Ich frage mich nur, ob sie jetzt wirklich ne Einkommensteuererklärung braucht, da sie ja nichts bezahlt hat wird ihr „Konto“ ja sowieso gleich Null sein, oder? Weiß denn das Finanzamt nicht, dass da keine Einkünfte waren? Sie hat für 2002 was zurückbekommen, wenn sie jetzt eingestuft würde: Würde sie dann (theoretisch) auch was zurückbekommen, wenn sie keine Steuererklärung abgibt? Bzw. was würde passieren, wenn sie jetzt was zurückbekommt und das Finanzamt dann merkt, dass ihr eine Rückerstattung gar nicht zusteht?

Wie sieht es eigentlich mit Kindergeld (für sie selbst) aus? Muss sie das angeben (wenn ja, wo?) oder ihre Eltern? Wie wirkt sich das aus (in Bezug auf evtl. Nachzahlung oder Rückerstattung)? Es wurde an sie selbst überwiesen, nicht an ihre Eltern.

Wäre echt schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich hab blöderweise zugesagt, es zu machen, weil ich dafür ein Programm hier hab (Elster) und sie keinen PC hat. Aber ich hab so was von überhaupt keiner Ahnung von Steuern… deswegen auch sorry für die blöden Fragen, ok?

Liebe Grüße
Timid

hallo timid,

bist du dir sicher, dass du das richtige tust? du erstellst für jemanden eine steuererklärung OHNE nur einen gewissen deut von der materie zu haben? nicht nur, dass du es nicht darfst, es kann auch alles böse ins auge gehen!

Sie hat wohl schon für 2002 mal eine gemacht und sagt, wenn
man das ein Mal gemacht hat muss man es jedes Jahr machen.
Sonst würde man eingestuft. Stimmt das? (Sorry, ich bin ne
Steuer - Null)

diese mär hält sich sehr fest im volk, ist aber eben nur eine mär!!! es gibt für alles eine ordnung, grob gesagt:

  1. arbeitnehmer sind zur abgabe nur verpflichtet, wenn ein tatbestand des § 46 EStG erfüllt ist

  2. arbeitnehmer können, wenn sie nicht verpflichtet sind (s.o.) freiwillig abgeben (antragsveranlagung), das innerhalb von 2 jahren

  3. nichtarbeitnehmer werden pflichtveranlagt, jedoch besteht eine steuererklärungspflicht (also abgabepflicht) nur, wenn eine bestimmte summe einkünfte erzielt wurde

Sie hat allerdings im letzten Jahr nicht gearbeitet, bekam nur
von 1.1. bis Mitte Mai Arbeitslosengeld. Danach keine Alohilfe
etc.

wenn sie keinen einzigen EUR auf der lohnsteuerkarte als bruttolohn hatte, fällt sie nicht unter die pflicht zur abgabe, da sie nur einnahmen hat, die steuerfrei (wohl aber unter progressionsvorbehalt) sind. es würde hier nimmer eine festgesetzte steuer ergeben!

eine „einstufung“ gibt es nicht. du meinst sicherlich eine schätzung wegen nichtabgabe. diese schätzungen werden wohl IMMER zu nachzahlungen führen, eine schätzung mit erstattung habe ich noch nie gesehen. wenn man eine schätzung erhält die eigentlich zu gering ist, sitzt man zur hälfte schon in der steuerhinterziehung!

Wie sieht es eigentlich mit Kindergeld (für sie selbst) aus?
Muss sie das angeben (wenn ja, wo?) oder ihre Eltern? Wie
wirkt sich das aus (in Bezug auf evtl. Nachzahlung oder
Rückerstattung)? Es wurde an sie selbst überwiesen, nicht an
ihre Eltern.

kindergeld? wofür will sie denn KiG bekommen haben, wenn sie arbeitslos war? war sie unter 21? wenn sie über 21 war, und arbeitslos, dann stand ihr gar kein KiG zu. die eltern geben zu IHRER steuererklärung eine anlage Kind ab, dort werden alle ihre einkünfte & bezüge erfasst. die familienkasse wird sich sicherlich auch noch melden und fragen, ob die voraussetzung dem grunde nach vorlagen!

Wäre echt schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich hab
blöderweise zugesagt, es zu machen, weil ich dafür ein
Programm hier hab (Elster) und sie keinen PC hat. Aber ich hab
so was von überhaupt keiner Ahnung von Steuern… deswegen
auch sorry für die blöden Fragen, ok?

dann mal etwas drastischer: LASS ES BLEIBEN!!! du hast wie du selbst zugibst keine ahnung von der materie und willst dir an fremden sachen die finger verbrennen… die unterlagen von dem mädel sollten alle zu steuererklärung der eltern, diese sollten ggf. mal im lohnsteuerhilfeverein o.ä. nachfragen…

ich weiss, man verprellt ungern freunde, in dem fall aber ist es zwingend angeraten!

mfg vom

showbee

Hi !

wie showbee sagt, ist es wohl das beste du läßt die Finger von der Erklärung, wenn du es dennoch machen willst, fülle nur den Mantelbogen die erste Seite aus. Dann druck die 4 Seiten aus. Hänge die Lohnsteuerkarte und eine Kopie des Bescheides über Arbeitslosengeld bei und schick das ganze ans Finanzamt.

BARUL76