Begriffklärung 'nicht anrechenbare Einkünfte'

Hallo zusammen:

Ist der Begriff "nicht anrechenbaren Einkünften " gleichzusetzen mit
„Schonvermögen“?

Im Kontext:
Bleibt bei Bezügen wie Sozialhilfe, Waisenrente, Arbeitslosengeld, usw.
die nicht anrechenbaren Einkünfte unberücksichtigt?

Gruß&Dank Robert

hi,

um welche sozialrechtlichen ansprüche geht es denn? aber ins blaue …

nicht anrechenbare einkünfte = nicht anzusetzende laufende einnahmen - notwendige im zusammenhang stehende ausgaben

nicht zu verwertendes vermögen = schonvermögen = substanz die man nicht „versilbern“ muss um daraus den lebensunterhalt zu bestreiten

es geht also einmal um die substanz und einmal um den ertrag. bsp: mietshaus, die mieteinkünfte = mieteinnahmen - ausgaben des hauses sind der laufende ertrag, die substanz ist das haus selber was auch einen wert in EUR hat.

mfg vom

showbee

im konkreten fall:

Bezüge: Halbwaisenrente

nach http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_wegentodes.41/…

nicht anrechenbaren Einkünften:

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: „Spekulationsgewinne“) im Sinne des § 23 EStG (in erster Linie handelt es sich hier um „kurzfristige“ Weiterveräußerung von Immobilien und Wertpapieren).

Frage:

Welche Auswirkungen haben die Spekugewinne auf die Zahlung der Halbwaisenrente?

nochmal Gruß&Dank

Robert

hi,

nichtanrechenbar bedeutet: wenn du hieraus einkünfte erzielst, wird deine waisenrente nicht zu 40% gekürzt! wo liegt das problem?

mfg vom

showbee

Showbee, danke für deine Antwort
(bin erst jetzt wieder aus dem Urlaub zurück)

hi,

nichtanrechenbar bedeutet: wenn du hieraus einkünfte erzielst,
wird deine waisenrente nicht zu 40% gekürzt! wo liegt das
problem?

In dem Gefühl etwas mißverstanden oder übersehen zuhaben

Robert

mfg vom

showbee