Hallo zusammen:
Ist der Begriff "nicht anrechenbaren Einkünften " gleichzusetzen mit
„Schonvermögen“?
Im Kontext:
Bleibt bei Bezügen wie Sozialhilfe, Waisenrente, Arbeitslosengeld, usw.
die nicht anrechenbaren Einkünfte unberücksichtigt?
Gruß&Dank Robert
hi,
um welche sozialrechtlichen ansprüche geht es denn? aber ins blaue …
nicht anrechenbare einkünfte = nicht anzusetzende laufende einnahmen - notwendige im zusammenhang stehende ausgaben
nicht zu verwertendes vermögen = schonvermögen = substanz die man nicht „versilbern“ muss um daraus den lebensunterhalt zu bestreiten
es geht also einmal um die substanz und einmal um den ertrag. bsp: mietshaus, die mieteinkünfte = mieteinnahmen - ausgaben des hauses sind der laufende ertrag, die substanz ist das haus selber was auch einen wert in EUR hat.
mfg vom
showbee
im konkreten fall:
Bezüge: Halbwaisenrente
nach http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_wegentodes.41/…
nicht anrechenbaren Einkünften:
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: „Spekulationsgewinne“) im Sinne des § 23 EStG (in erster Linie handelt es sich hier um „kurzfristige“ Weiterveräußerung von Immobilien und Wertpapieren).
Frage:
Welche Auswirkungen haben die Spekugewinne auf die Zahlung der Halbwaisenrente?
nochmal Gruß&Dank
Robert
hi,
nichtanrechenbar bedeutet: wenn du hieraus einkünfte erzielst, wird deine waisenrente nicht zu 40% gekürzt! wo liegt das problem?
mfg vom
showbee
Showbee, danke für deine Antwort
(bin erst jetzt wieder aus dem Urlaub zurück)
hi,
nichtanrechenbar bedeutet: wenn du hieraus einkünfte erzielst,
wird deine waisenrente nicht zu 40% gekürzt! wo liegt das
problem?
In dem Gefühl etwas mißverstanden oder übersehen zuhaben
Robert
mfg vom
showbee