Eigenheimzulage - Anschaffungskosten

Hallo,

zählen beim Kauf einer ETW in darin erhaltene Einbauküche und evtl. übernommenes Inventar zu den Anschaffungskosten ?.
Bzgl. der Grunderwerbssteuer sollten diese separat ausgewiesen werden.
Macht natürlich kein Sinn wenn es dann nicht mehr zu den Anschaffungskosten zählt ?

Wer kann helfen ?
Danke

Hallo Florian,

Zu den AHK der Wohnung gehört, was fest mit ihr verbunden ist. Einbauküche gehört nicht dazu: Dübel sind keine „feste Verbindung“ in diesem Sinn. Dazu gehören würde z.B. ein gemauerter Kamin oder gemauerter Backofen, die man nicht entfernen kann, ohne sie zu zerstören.

Anderes Inventar ist kein Bestandteil der Wohnung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

d.h. im Hinblick auf die volle Eigenheimzulage ist es nicht sinnvoll die Küche extra zu deglarieren sondern lieber den „Kaufpreis“ zu erhöhen.

Danke Dir

hallo florian,

im hinblick auf die grunderwerbssteuer kann es aber ggf. durchaus sinnvoll sein die küche aus dem kauf der wohnung rauszuhalten.
das ganze muss also durchgerechnet werden was wo wie warum günstiger ist…

grüße von
tinchen