Hallo Zusammen!
Ein geschäftsführender Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH liquidiert seine GmbH. Wie üblich wandelt er sich per notarieller Bestellung vom Geschäftsführer zum Liquidator. Für seine zwölfmonatige Liquidatortätigkeit erhält er kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung, da die GmbH das Stammkapital verbraucht hat. Mit Ende der Geschäftsführertätigkeit tritt der Gesellschafter bei einem fremden, dritten Unternehmen in ein reguläres Anstellungsverhältnis als Arbeitnehmer. Die GmbH beschäftigt somit keine Arbeitnehmer mehr.
Der Liquidator führt die Liquidation von seinem häuslichen Arbeitszimmer aus durch. Die GmbH besitzt keine eigenen Geschäftsräume mehr. Das häusliche Arbeitszimmer entspricht den üblichen Kriterien, ist also in sich abgeschlossen und wird auch nicht anderweitig genutzt. Die Tätigkeiten bestehen aus der kaufmännischen Abwicklung des Unternehmens mit den anfallenden Korrespondenzen, der Buchhaltung, der Jahresabschlußvorbereitung etc. Zudem ist dort der verbleibende Teil des ehemaligen Lagerbestands der GmbH untergebracht. Der Abverkauf dieser Restbestände erfolgt ebenso aus dem häuslichen Arbeitszimmer heraus.
Kann der Gesellschafter den Kostenanteil des Arbeitszimmers an der Wohnung einkommensteuerlich geltend machen, auch wenn er keine Einnahmen bezieht? Unter welche Einkunftsart würde dies fallen?
Viele Grüße
Jens