Bilderverkauf - Gewerbe oder Liebhaberei/Steuern?

Hallo,

wie verhält es sich eigentlich bei dem Verkauf von selbst gemalten Bildern (z.B. über EBAY oder übers Web), was man nur nebenbei betreibt?

Kunst soll ja eine „zweischneidige“ Sache sein und schwer auslegbar, wann es Gewerbe ist und wann Liebhaberei (für ersteres mit Gewerbeschein, für letzteres keiner nötig, angeblich).

Was muss man beachten oder tun, wenn man also nebenbei hobbymäßig selbst gemalte Bilder verkaufen möchte?
Braucht man einen Gewerbeschein und/oder nur eine Steuernummer beim Finanzamt?

Wie geht das mit der Steuernummer? Muss man MwSt. VORAUS zahlen? Wie/wann muss die Steuer abgeführt werden (für einen möglicherweise erzielten Gewinn)?

Gibt es Beträge unterhalb derer man mit den Bildern was dazuverdienen darf, ohne dass man eine Steuernummer braucht („Liebhaberei“) - Freibeträge?

Was muss also konkret unternommen werden, damit einem nicht sowas wie „Schwarzarbeit“ angelastet werden kann?

Gruß
Holger

Hallo,

wie verhält es sich eigentlich bei dem Verkauf von selbst
gemalten Bildern (z.B. über EBAY oder übers Web), was man nur
nebenbei betreibt?

Es ist sowohl eine einkommensteuerrechtliche als auch eine umsatzsteuerrechtliche Prüfung vorzunehmen.

Kunst soll ja eine „zweischneidige“ Sache sein und schwer
auslegbar, wann es Gewerbe ist und wann Liebhaberei (für
ersteres mit Gewerbeschein, für letzteres keiner nötig,
angeblich).

Hier werden Begriffe aus dem Steuerrecht (Liebhaberei) und dem Verwaltungsrecht (Gewerbe) ganz schön durcheinander gewürfelt.
Anmeldepflichtig nach der Gewerbeordnung sind nur Gewerbe. Eine künstlerische Tätigkeit stellt in diesem Sinne kein Gewerbe dar. Da deine Malerei eine solche künstlerische Tätigkeit ist, entfällt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Zu überlegen wäre jedoch, ob man sich nicht bei der Künstersozialkasse (KSK) anmeldet. Da kann man dann sehr günstig sozialversichert werden.
Steuerrechtlich gilt die Malerei als „Selbständige Arbeit“ nach § 18 EStG. Wenn diese Tätigkeit mit der Absicht betrieben wird, daraus Gewinn zu erzielen, ist sie steuerpflichtig. Wird allerdings nur ein Hobby ausgeübt, dass dauerhaft Verluste verschafft, so bezeichnet man dies als Liebhaberei. Der Fiskus sollte sich ja nicht an all unseren Hobbys beteiligen. :smile:)

Was muss man beachten oder tun, wenn man also nebenbei
hobbymäßig selbst gemalte Bilder verkaufen möchte?
Braucht man einen Gewerbeschein und/oder nur eine Steuernummer
beim Finanzamt?

Gewerbeschein ist bei selbstgemalten Bildern nicht notwendig. Dieser wird erst dann notwendig, wenn man gewerblich die Bilder (nicht selbst geschaffene) vertreibt.
Steuernummer wär nicht schlecht, da diese seit neuestem auf den Rechnungen draufstehen muss.

Wie geht das mit der Steuernummer? Muss man MwSt. VORAUS
zahlen? Wie/wann muss die Steuer abgeführt werden (für einen
möglicherweise erzielten Gewinn)?

Gleich drei Fragen in einem Satz. Na das geht ja hier Schlag auf Schlag. :wink:

  1. Steuernummer
    Es gibt für die steuerliche Anmeldung einen „Fragebogen bei Eröffnung eines Betriebes“ (oder so ähnlich). Den einfach ausfüllen und du erhälst deine Steuernummer.

  2. Umsatzsteuer
    Wenn du mit deinen Bildern im Jahr einen Umsatz von weniger als € 17.500 machst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Du bist dann „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“.
    Wenn deine Umsätze diesen Betrag übersteigen, mußt du gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit der Anlage 7% Umsatzsteuer ausweisen. Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG wären dann monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. In diesen wird auf die Vorderseite deine Umsätze und auf der Rückseite deine Eingangsrechnungen (Vorsteuer) eingetragen.

  3. Einkommensteuer
    Ich vermute mal, dass bei dem Verkauf nicht übermäßig viel Gewinn abfällt. Daher ist für die Tätigkeit einfach am Jahresende der Gewinn in der „Anlage EÜR“ zu ermitteln. Einfach sämtlche Einnahmen und Ausgaben eintagen und Gewinn berechnen. Die Betriebsausgaben können auch nach „Hinweis 143 der Einkommensteuerrichtlinien“ mit 25% der Betriebseinnahmen, max € 614 pauschal angesetzt werden. Dies erspart unter Umständen das Aufbewahren sämtlicher Belege. Bei geringen Einkünften wird das Finanzamt keine separaten Vorauszahlungen festsetzen. Sprengt der Gewinn allerdings den Rahmen etwas, kann es passieren, dass auch noch Vorauszahlungen festgesetzt werden.

Gibt es Beträge unterhalb derer man mit den Bildern was
dazuverdienen darf, ohne dass man eine Steuernummer braucht
(„Liebhaberei“) - Freibeträge?

Umsatzsteuerlich war der Betrag von € 17.500 bereits genannt. Einkommensteuerrechtlich könnte evtl. auch nach § 22 Nr. 3 EStG in Frage kommen. Dort ist eine Freigrenze von € 256 jährlich geregelt. Ich denke aber, dass diese Vorschrift hier eher keine Anwendung findet, dies sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem steuerlichen Experten besprochen werden.

Was muss also konkret unternommen werden, damit einem nicht
sowas wie „Schwarzarbeit“ angelastet werden kann?

Nach den Definitionen im Schwarzarbeitsgesetz begehst du anch grobem Überfliegen der Vorschriften bisher keine Taten. Dies kann man aber sicherlich auch noch genauer nachlesen.

BARUL76

Bilderverkauf - Kleinunternehmer & Steuernummer?
Hallo,

danke für die ausführliche Beschreibung. Sorry, aber ich bin vollkommener Neuling auf dem Gebiet. Daher hätte ich doch noch ein paar klitzekleine Fragen :wink:)

(1)

> Es ist sowohl eine einkommensteuerrechtliche
> als auch eine umsatzsteuerrechtliche Prüfung
> vorzunehmen.

Was bedeutet das? Wer prüft wo was wie?

(2)

Wer kann mir denn bzgl. all dieser Fragen fachlich (steuerlich, rechtlich) helfen?
Es ist ja nur eine Hobbytätigkeit, deswegen zum Steuerberater gehen, wird wohl schon finanziell in keinem Verhältnis stehen?! Oder wer oder was für eine Institution könnte einen da noch beraten? Das Finanzamt „berät“ ja in dem Sinne nicht …

(3)

> Steuerrechtlich gilt die Malerei als
> „Selbständige Arbeit“ nach § 18 EStG.

Auch, wenn man sie nebenberuflich als Hobby betreibt? Man ist ja nicht wirklich selbstständig, sondern hat ja einen ganz normalen regulären Beruf als „Hauptberuf“.

(4)

> Wenn diese Tätigkeit mit der Absicht betrieben
> wird, daraus Gewinn zu erzielen, ist sie
> steuerpflichtig. Wird allerdings nur ein Hobby
> ausgeübt, dass dauerhaft Verluste
> verschafft, so bezeichnet man dies als
> Liebhaberei.

Man verkauft ja nichts, was dauerhaft (!) Verluste bringt. Was, wenn geringfügig Gewinn rauskommt, sozusagen, dass auf jeden Fall die Materialkosten zum Malen herinnen sind und evtl. vielleicht noch kleiner Gewinn?
Sobald also mal übertrieben gesagt auch nur 1 Euro Gewinn rauskommt, dann braucht man also eine Steuernummer?

(5)

Wenn man „nur Verluste“ macht, Bilder verkauft, derjenige aber eine Rechnung mit MwSt. verlangt, was dann?
Wenn es a) Liebhaberei ist (wer legt das eigentlich fest?), hab ich keine Steuernummer und wenn ich b) unter die Grenze von 17.500 Euro falle, kann ich - wenn ich das richtig verstanden habe - keine MwSt. ausweisen.
Dann geht doch der Käufer auf die Barrikaden, wenn er eine Rechnung braucht, was tun?

(6)

Gewerbeschein ist bei selbstgemalten Bildern nicht notwendig.
Dieser wird erst dann notwendig, wenn man gewerblich die
Bilder (nicht selbst geschaffene) vertreibt.

ABER: sobald man nicht nur selbst gemalte Bilder verkauft, sondern z.B. zusätzlich auch für Künstler Webseiten erstellen würde, ist das Webseiten erstellen dann schon Gewerbe?

(7)

Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG wären

dann monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. In diesen
wird auf die Vorderseite deine Umsätze und auf der Rückseite
deine Eingangsrechnungen (Vorsteuer) eingetragen.

Und was hieße das dann in der Praxis?
Monatlich diesen Bogen ausfüllen und muss man dann vorher was ans Finanzamt zahlen? Wie sieht das aus - ich hab wirklich null Ahnung auf dem Gebiet …

(8)

Bei geringen
Einkünften wird das Finanzamt keine separaten Vorauszahlungen
festsetzen. Sprengt der Gewinn allerdings den Rahmen etwas,
kann es passieren, dass auch noch Vorauszahlungen festgesetzt
werden.

Wo ist da die Grenze des „Rahmen sprengens“?
Also über die 17.500 Euro, gehen wir mal davon aus, kommt man bei hobbymäßiger Malerei, die man eh nicht regelmäßig betreibt, ganz sicherlich nicht.

(9)

Umsatzsteuerlich war der Betrag von € 17.500 bereits genannt.
Einkommensteuerrechtlich könnte evtl. auch nach § 22 Nr. 3
EStG in Frage kommen. Dort ist eine Freigrenze von € 256
jährlich geregelt.

Über 256 Euro jährlich kommt man aber mit dieser Tätigkeit, angenommen, schon.
Was heißt das dann „einkommenssteuerrechtlich“, wie du es beschrieben hast?

(10)

Nach den Definitionen im Schwarzarbeitsgesetz begehst du anch
grobem Überfliegen der Vorschriften bisher keine Taten. Dies
kann man aber sicherlich auch noch genauer nachlesen.

Wo könnte ich das Nachlesen? Hat jemand gute Links im Web dazu?

Wenn ich mit meinem „Laienwissen“ das richtig interpretiere, kann man jemandem Schwarzarbeit anlasten, der keine Rechnungen ausstellt und keine MwSt. angibt, oder?
Jedenfalls lese ich das z.B. immer wieder in EBAY-Auktionen. Da wird groß in der jeweiligen Auktion hingewiesen: „keine Schwarzarbeit - hier erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“
Oder hab ich da was falsch verstanden?

Vielen Dank bereits für jede Info!!!
Holger

Ich bin beeindruckt!

Hi !

da deine Einnahmen aus dem Nebenerwerb wohl nicht so sonderlich hoch sind, kannst du auch Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein bekommen. Die wissen in der Regel auch über die umsatzsteuerliche Problematik bescheid.

Das komplette Basiswissen über Steuerrecht hier in dem Brett zu vermitteln ist wahrscheinlich kaum lösbar.

BARUL76

Hi,

bei der Lohnsteuerhilfe war ich schon, sie dürfen mich wegen anderer als nichtselbstständiger Einkünfte nicht beraten.

Aber das ganze Steuerrecht brauchen wir hier ja nicht erläutern :wink: … nochmal fürs Gröbste:

man beantrage also beim Finanzamt eine Steuernummer.
Man gehe davon aus, dass Einkünfte mit Sicherheit nicht über 17.500 Euro sein würden.

Folglich ist das Thema Mehrwertsteuer dann völlig uninteressant und man weise sie auch nicht auf einer Rechnung aus - richtig?

Am Ende des Kalenderjahres mache man seine Steuererklärung und gebe wahrscheinlich eine zusätzliche Anlage mit ab.
Ist das eine, die irgendwie was mit „Kapitalerträge“ heißt?

Da gebe man dann irgendwie seine Einnahmen und Ausgaben aus diesen Bilderverkäufen an.
Aber was passiert dann mit der Anlage?

Muss dann aus dem erzielten Gewinn (der unter den 17.500 Euro liegt) etwas abgeführt werden, Steuern gezahlt werden?

Hat dieser Gewinn dann irgendeine Auswirkung auf z.B. Steuerrückerstattungen, die man z.B. aus seinem Hauptberuf (nicht selbstständige Tätigkeit) aufgrund der damit verbundenen Werbungskosten z.B. herrührt, zu tun?

Holger

Hi,

bei der Lohnsteuerhilfe war ich schon, sie dürfen mich wegen
anderer als nichtselbstständiger Einkünfte nicht beraten.

OK das ist richtig, hatte § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes beim ersten Schreiben nicht zur Hand.

man beantrage also beim Finanzamt eine Steuernummer.

Jein, einen Antrag auf Steuernummer gibt es nicht. Man meldet seine Tätigkeit steuerlich an.

Man gehe davon aus, dass Einkünfte mit Sicherheit nicht über
17.500 Euro sein würden.

Folglich ist das Thema Mehrwertsteuer dann völlig
uninteressant und man weise sie auch nicht auf einer Rechnung
aus - richtig?

Genau. Allerdings ist am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dort ist auf Seite 1 der Umsatz des Jahres bei den „Kleinunternehmer“-Feldern einzutragen.

Am Ende des Kalenderjahres mache man seine Steuererklärung und
gebe wahrscheinlich eine zusätzliche Anlage mit ab.
Ist das eine, die irgendwie was mit „Kapitalerträge“ heißt?

Zu der Einkommensteuererklärung werden dann die Anlagen „GSE“ und „EÜR“ zusätzlich abgegeben.

Da gebe man dann irgendwie seine Einnahmen und Ausgaben aus
diesen Bilderverkäufen an.
Aber was passiert dann mit der Anlage?

Richtig. In der EÜR Einnahmen und Ausgaben eintragen. Den Gewinn in die Anlage GSE übernehmen und fertig.

Muss dann aus dem erzielten Gewinn (der unter den 17.500 Euro
liegt) etwas abgeführt werden, Steuern gezahlt werden?

Ja. Der Gewinn erhöht/der Verlust mindert die „Summe der Einkünfte“. Da von der „Summe der Einkünfte“ im Berechnungsschema dann anschließend bis zum „zu versteuernden Einkommen“(zvE) immer die selben Beträge abgezogen werden (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), liegt das zvE entsprechend höher. Wenn du dann in die Steuertabellen guckst, wirst du dann natürlich auch einen höheren Steuerbetrag finden.

BARUL76