Phantomlohn
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Jun 2004
Eine Firma hat einen Prüfer von der Sozialversicherung im Haus.
Die Firma beschäftigt als Reinigungsfirma nahezu ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Durch den allgemeinverbinlichen Tarifvertrag ist nun seit 2001 eine zusätzliche Sonderzahlung fällg, diese darf jedoch auf das ganze Jahr verteilt werden. Trotzdem wären die Arbeitnehmer durch diese Sonderzahlung voll Sozialversicherungs- und Lohnsteuer pflichig geworden, was weder die Arbeiter noch die Firma wollten. Daher wurde die Arbeitszeit gekürzt und die Sonderzahlung ordnungsgemäß ausgezahlt. Auf den Lohnabrechnungen ist dies nachvollziehbar. Trotzdem will der Prüfer dies nicht anerkennen, da keine schriftlichen Arbeitsverträge vorliegen und kein Stundennachweis geführt wurde.Er will die Sonderzahlung nochmals als Phantomlohn zuschlagen und alles voll Sozialversicherungspflichig machen.Darf er das?
