Phantomlohn

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Jun 2004

Eine Firma hat einen Prüfer von der Sozialversicherung im Haus.
Die Firma beschäftigt als Reinigungsfirma nahezu ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Durch den allgemeinverbinlichen Tarifvertrag ist nun seit 2001 eine zusätzliche Sonderzahlung fällg, diese darf jedoch auf das ganze Jahr verteilt werden. Trotzdem wären die Arbeitnehmer durch diese Sonderzahlung voll Sozialversicherungs- und Lohnsteuer pflichig geworden, was weder die Arbeiter noch die Firma wollten. Daher wurde die Arbeitszeit gekürzt und die Sonderzahlung ordnungsgemäß ausgezahlt. Auf den Lohnabrechnungen ist dies nachvollziehbar. Trotzdem will der Prüfer dies nicht anerkennen, da keine schriftlichen Arbeitsverträge vorliegen und kein Stundennachweis geführt wurde.Er will die Sonderzahlung nochmals als Phantomlohn zuschlagen und alles voll Sozialversicherungspflichig machen.Darf er das?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Phantomlohn

    Hallo,

    wie sieht das denn mit den Lohnabrechnungen aus? Ist denn dort eindeutig die Jahressondervergütung als solche ausgewiesen oder einfach nur eine monatliche Pauschale? Zudem sich ja die Höhe der Jahressondervergütung nach der Betriebszugehörigkeit richtet, also für den jeweiligen Mitarbeiter im Zeitraum von 2001 bis 2003 erhöht.
    Zudem muss es doch irgendwelche Stundennachweise geben. Ich komme selbst aus dieser Branche und weiß, dass es ohne kaum geht. Der Mitarbeiter A betreut Objekt xy mit soundsoviel Stunden. Das muss doch irgendwo erfasst sein.
    Für den Prüfer muss klar ersichtlich sein, was sich an der Arbeitszeit geändert hat und warum. Ansonsten kann er schätzen.

    Herzliche Grüße

    Tanja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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