Übertragung Behinderten-Pauschbetrag

Hallo, Forum,

können die Eltern den Behinderten-Pauschbetrag Ihres hilflosen Kindes noch geltend machen, wenn die Veranlagung des Kindes unter Berücksichtigung des Pauschbetrages bereits bestandskräftig ist und sich nachträglich herausstellt, daß die Berücksichtigung bei den Eltern günstiger ist? Kann das Kind nachträglich auf den Pauschbetrag verzichten?
Hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann.

mfG
HGS

Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, kann er nicht mehr geändert werden.
Für die Zukunft kann ich nur raten, beide Steuererklärungen zur gleichen Zeit erstellen und dann prüfen wo der Freibetrag am sinnvollsten ist.

Gruß
Walter Cremer

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danke für die Antwort, Walter. Gibt es keinen Trick? Kann man sich nicht auf den Standpunkt stellen, daß das Kind auf Seite vier des Mantelbogens nur pflichtgemäß die persönlichen Angaben gemacht hat? Sonst wäre die Steuererklärung ja unvollständig. In Zeilen 95 bis 98 steht nichts von „Antrag auf Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages“. Diesen wollen jetzt die Eltern stellen in der „Anlage Kind“. Ich weiss, das ist etwas spitzfindig, aber das FA arbeitet doch auch häufig mit Spitzfindigkeiten.
Hat jemand im Forum Erfahrungen hierzu oder eine andere Idee?

mfG
HGS