Aufteilung Verluste Wohneigentümergemeinschaft

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Sep 1999

Hi,

darf bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft von der prozentualen Aufteilung (50:25:25) abgewichen werden wenn der Vater (25%) Rentner wird und somit auch die Kredite nur noch auf den Sohn (50%) lauten, wobei die Schwester (25%) noch nie zur Finanzierung/Erhaltung des Gebäudes beigetragen hat da Sie in der Ausbildung ist/war.

Besten Dank für alle Antworten im voraus + im nachhinein einen lieben Gruß an alle die mir schon bei ähnlichen Fragestellungen behilflich, bzw. dazu bereit, waren

NoahDilar

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Tagen hilfreich
    Re: Aufteilung Verluste Wohneigentümergemeinschaft

    Hallo NoahDilar,

    so wie ich Dich verstehe, zahlt nur einer der Beteiligten die Zinsen. Fals dem so ist, werden die Zinsen als "Sonerwerbungskosten" nur dem ZAHLER zugeordnet, damit die anderen nicht übervorteilt werden.

    Falls sie Auskunft nicht reicht, Mail!!

    Gruß Evi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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