630-DM-Job

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2000

Ich kenn mich leider gar nicht gut aus ...
Kann ich neben meinem Vollzeit-Job für 630,- DM einen Nebenverdienst haben?
Muß ich den bei dem Lohnsteuerjahresausgleich angeben?
Was ist,wenn es mehr als 630,- DM sind? Lohnt sich dann der Nebenjob überhaupt noch?
Gruß
Dieter

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: 630-DM-Job

    Hallo Dieter,

    schau mal unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter "Fachabteilungen/Infos" unter dem Stichwort "Besitz- und Verkehrssteuern". Dort gibt es detaillerte Infos zu 630-DM-Jobs.

    Ich kann Dir aber gleich sagen, mit Vollzeit-Job kannst Du es glatt vergessen. Der 630-DM-Job wäre steuerpflichtig mit Steuerkarte Klasse VI und sozialversicherungspflichtig in allen Versicherungszweigen außer der Arbeitslosenversicherung. Da kommen im Schnitt ca. DM 230,00 bis DM 250,00 netto raus.

    Also, forget it....

    CU Dirk [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Ergänzung

      Hi Dirk, Ich kann Dir aber gleich sagen, mit Vollzeit-Job kannst Du es
      glatt vergessen. Der 630-DM-Job wäre steuerpflichtig mit
      Steuerkarte Klasse VI und sozialversicherungspflichtig in
      ... wenn der AG zuviel Geld hat, kann er den Lohn auch pauschal versteuern, d.h. für den AN fällt kein Abzug an, die Lohnsteuer trägt der AG.

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Ergänzung

        ... wenn der AG zuviel Geld hat, kann er den Lohn auch
        pauschal versteuern, d.h. für den AN fällt kein Abzug an, die
        Lohnsteuer trägt der AG.

        MfG
        Undine
        ....welcher Arbeitgeber macht das schon????

        CU Dirk

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