Erbschaftssteuererklärung
Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Dez 2004
Hallo Forum,
nehmen wir einmal folgenden Fall: Jemand ist neben einigen anderen und dem Erben Vermächtnisnehmer in einer Erbschaftsangelegenheit. Es gibt einige Auseinandersetzung, die Sache zieht sich hin, aber nach einem Jahr kommen die Streitenden zu einem Vergleich.
Wie ist es jetzt mit der Erbschaftssteuererklärung?
a) Müssen Erbe und Vermächtsnehmer eine gemeinsame Erklärung machen? Oder "darf" jeder einzeln?
b) Gesetzt den Fall, ein Teil des Vermächtnisses eines der Vermächtnisnehmer besteht in Fonds. Welcher Wert wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt? Den, den die Fonds hatten, als der Erbschaftsfall eintrat oder der, den die Fonds zum Zeitpunkt der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten haben?
Danke und Grüße,
Christiane
