Erbschaftssteuererklärung

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Dez 2004

Hallo Forum,

nehmen wir einmal folgenden Fall: Jemand ist neben einigen anderen und dem Erben Vermächtnisnehmer in einer Erbschaftsangelegenheit. Es gibt einige Auseinandersetzung, die Sache zieht sich hin, aber nach einem Jahr kommen die Streitenden zu einem Vergleich.

Wie ist es jetzt mit der Erbschaftssteuererklärung?
a) Müssen Erbe und Vermächtsnehmer eine gemeinsame Erklärung machen? Oder "darf" jeder einzeln?
b) Gesetzt den Fall, ein Teil des Vermächtnisses eines der Vermächtnisnehmer besteht in Fonds. Welcher Wert wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt? Den, den die Fonds hatten, als der Erbschaftsfall eintrat oder der, den die Fonds zum Zeitpunkt der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten haben?

Danke und Grüße,
Christiane

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuererklärung

    Hallo, Wie ist es jetzt mit der Erbschaftssteuererklärung?
    a) Müssen Erbe und Vermächtsnehmer eine gemeinsame Erklärung
    machen? Oder "darf" jeder einzeln?
    jeder wird aufgefordert
    da aber der Erbe das Vermächtnis des Vermächtnisnehmers in seiner Erklärung auch erwähnen muss, ist eine Abstimmung der beiden Erklärungen sinnvoll b) Gesetzt den Fall, ein Teil des Vermächtnisses eines der
    Vermächtnisnehmer besteht in Fonds. Welcher Wert wird für die
    Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt? Den, den die Fonds
    hatten, als der Erbschaftsfall eintrat oder der, den die Fonds
    zum Zeitpunkt der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten haben?
    m.E. Stichtagsbewertung auf den Todestag (ist doch das einzig Sinnvolle)

    Viele Grüße
    C.

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbschaftssteuererklärung

      b) Gesetzt den Fall, ein Teil des Vermächtnisses eines der
      Vermächtnisnehmer besteht in Fonds. Welcher Wert wird für die
      Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt? Den, den die Fonds
      hatten, als der Erbschaftsfall eintrat oder der, den die Fonds
      zum Zeitpunkt der Beendigung der Rechtsstreitigkeiten haben?
      m.E. Stichtagsbewertung auf den Todestag (ist doch das einzig
      Sinnvolle)
      Sehe ich auch so. Ruft doch ruhig mal das FA an und fragt nach. Die erfahren ja demnächst sowieso, um wieviel Geld es geht.

      Zusätzlich bedenken:
      Für das geerbte Geld sind Kapitalerträge entstanden, die seit dem Todestag wohl auch versteuert werden müssen (Einkommensteuer Anlage KAP) bzw. es wurden Kapitalertragsteuern gezahlt, die mit der Anlage KAP zurückgeholt werden können.

      zum Einlesen: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm

      Wenn es Euch zu kompliziert ist: Dann für dieses KalenderJahr eine Beratung(sstunde) beim Steuerberater ausmachen.
      Gruß JK

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!