Bewertung von 'zurückrollenden Waren'

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Sep 1999

Hallo, Spezis!

SACHVERHALT: Ein Unternehmer nimmt kurz vor Weihnachten des Jahres 01 eine LKW-Ladung Computer ab und kann einen Großteil verkaufen. Einige Geräte sind jedoch defekt und werden zwischen Weihnachten und Silvester an den Hersteller zurückgeschickt, der auch prompt im Jahr 02 eine Gutschrift erteilt.
Die Eingangsrechnung wurde gebucht, eine Gutschrift liegt im Jahr 01 jedoch nicht vor, so daß der Wareneinkauf nicht gemindert wurde. Um einen zutreffenden Wareneinsatz zu ermitteln, sind die zurückgesandten Waren als noch vorhanden in den Inventurbestand aufzunehmen. Soweit kein Problem, aber...
FRAGE: ... ist eine Abschreibung der zurückgesandten Ware auf den niedrigen Teilwert (ggf. Schrottwert) vorzunehmen ("Niederstwertprinzip") und/oder ein entsprechender Ersatzanspruch zu aktivieren oder können einfach die Anschaffungskosten angesetzt werden???
Danke im voraus an alle, die bis hierher gelesen haben und selbstverständlich für jedes qualifizierte Statement. Es handelt sich nämlich nicht um eine Scherzfrage :-).

Ciao!
Nemo

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Bewertung von 'zurückrollenden Waren'

    SACHVERHALT: Ein Unternehmer nimmt kurz
    vor Weihnachten des Jahres 01 eine
    LKW-Ladung Computer ab und kann einen
    Großteil verkaufen. Einige Geräte sind
    jedoch defekt und werden zwischen
    Weihnachten und Silvester an den
    Hersteller zurückgeschickt, der auch
    prompt im Jahr 02 eine Gutschrift
    erteilt.
    Die Eingangsrechnung wurde gebucht, eine
    Gutschrift liegt im Jahr 01 jedoch nicht
    vor, so daß der Wareneinkauf nicht
    gemindert wurde. Um einen zutreffenden
    Wareneinsatz zu ermitteln, sind die
    zurückgesandten Waren als noch vorhanden
    in den Inventurbestand aufzunehmen.
    Soweit kein Problem, aber...
    FRAGE: ... ist eine Abschreibung der
    zurückgesandten Ware auf den niedrigen
    Teilwert (ggf. Schrottwert) vorzunehmen
    ("Niederstwertprinzip") und/oder ein
    entsprechender Ersatzanspruch zu
    aktivieren oder können einfach die
    Anschaffungskosten angesetzt werden???
    Hi Nemo,

    m. E. Abschreibung auf den Teilwert (falls du die Sachlage für das beliefernde Unternehmen ansprichst)

    Gruß
    NoahDilar

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      ... beim Abnehmer...

      Danke soweit!

      Nemo

  2. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Bewertung von 'zurückrollenden Waren'

    Spezies ??? *g*

    Du hast ja Sorgen - ruf bei Gelegenheit mal wieder an , ich hätte da auch welche
    Sylvio

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