Bewertung von 'zurückrollenden Waren'
Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Sep 1999
Hallo, Spezis!
SACHVERHALT: Ein Unternehmer nimmt kurz vor Weihnachten des Jahres 01 eine LKW-Ladung Computer ab und kann einen Großteil verkaufen. Einige Geräte sind jedoch defekt und werden zwischen Weihnachten und Silvester an den Hersteller zurückgeschickt, der auch prompt im Jahr 02 eine Gutschrift erteilt.
Die Eingangsrechnung wurde gebucht, eine Gutschrift liegt im Jahr 01 jedoch nicht vor, so daß der Wareneinkauf nicht gemindert wurde. Um einen zutreffenden Wareneinsatz zu ermitteln, sind die zurückgesandten Waren als noch vorhanden in den Inventurbestand aufzunehmen. Soweit kein Problem, aber...
FRAGE: ... ist eine Abschreibung der zurückgesandten Ware auf den niedrigen Teilwert (ggf. Schrottwert) vorzunehmen ("Niederstwertprinzip") und/oder ein entsprechender Ersatzanspruch zu aktivieren oder können einfach die Anschaffungskosten angesetzt werden???
Danke im voraus an alle, die bis hierher gelesen haben und selbstverständlich für jedes qualifizierte Statement. Es handelt sich nämlich nicht um eine Scherzfrage :-).
Ciao!
Nemo
