Familienheimfahrten ohne dopp. Haushaltsführung?

Hallo,

wenn man zuhause mietfrei bei den Eltern wohnt und in einer anderen Stadt arbeitet und daher die Woche über aus beruflichen Gründen dort eine Wohnung angemietet hat liegt meines Wissens nach keine doppelte Haushaltsführung vor.
Kann man trotzdem die Fahrten z. Bsp. freitags nach hause und montags zurück zum Arbeitsort als Familienheimfahrten steuerlich geltend machen? Schließlich liegt ja der Lebensmittelpunkt weiterhin zuhause bei den Eltern (Partner/in, Bekannte,…) und nicht am Ort der aus beruflichen Gründen angemieten Wohnung.
Weiterhin wäre interessant, wie man diese Fahrten absetzen könnte und ob man spezielle Dinge dabei beachten muss (z. Bsp. unbedingt jedes WE nach hause fahren, zeitliche Begrenzung).

Gruß, Sebastian

Hallo!

Das wäre nur bei Mehraufwendungen für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung möglich. Deine Fahrten sind aber ohne einen bei den Eltern befindlichen ersten Hausstand im wesentlichen privat veranlasst und die Aufwendungen deshalb nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr.1 EStG).

Ciao!
Nemo

Hallo,

wenn man zuhause mietfrei bei den Eltern wohnt und in einer
anderen Stadt arbeitet und daher die Woche über aus
beruflichen Gründen dort eine Wohnung angemietet hat liegt
meines Wissens nach keine doppelte Haushaltsführung vor.
Kann man trotzdem die Fahrten z. Bsp. freitags nach hause und
montags zurück zum Arbeitsort als Familienheimfahrten
steuerlich geltend machen? Schließlich liegt ja der
Lebensmittelpunkt weiterhin zuhause bei den Eltern
(Partner/in, Bekannte,…) und nicht am Ort der aus
beruflichen Gründen angemieten Wohnung.
Weiterhin wäre interessant, wie man diese Fahrten absetzen
könnte und ob man spezielle Dinge dabei beachten muss (z. Bsp.
unbedingt jedes WE nach hause fahren, zeitliche Begrenzung).

Das läuft unter dem Begriff „Fahrten Wohnung Arbeitsstätte zum entfernter gelegenen Wohnsitz“ und wird üblicherweise anerkannt.
Einfach Entfernungspauschale für x Tage á x km zum näheren Wohnort
und für x Tage á x km zum entfernteren Wohnort ansetzen.
Dabei einfach an den tatsächlichen Geschehnissen orientieren.

Grüße
Chris

Hallo,

danke für die Antwort. Dazu habe ich noch eine Frage/Anmerkung:

Was ist in diesem Fall konkret unter einem „bei den Eltern befindlichen ersten Hausstand“ zu verstehen? Würde es ausreichen wenn man dort gemeldet ist und ein Zimmer bewohnt, sowie die entfernte Wohnung nur aus beruflichen Gründen angemietet wurde?

Dazu bin ich beim Bundesfinanzminsterium auf das Schreiben „IV C 5 - S 2352 49/04“ gestoßen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25381/BM…).
Daraus würde ich entnehmen, dass solche Heimfahrten prinzipiell auch ohne eigenen (ersten) Hausstand anrechenbar sind.

Viele Grüße, Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Das wäre nur bei Mehraufwendungen für eine beruflich
begründete doppelte Haushaltsführung möglich. Deine Fahrten
sind aber ohne einen bei den Eltern befindlichen ersten
Hausstand im wesentlichen privat veranlasst und die
Aufwendungen deshalb nicht abziehbare Kosten der privaten
Lebensführung (§ 12 Nr.1 EStG).

Ciao!
Nemo

Hallo,

danke für die Antwort. Dazu habe ich noch eine
Frage/Anmerkung:

Was ist in diesem Fall konkret unter einem „bei den Eltern
befindlichen ersten Hausstand“ zu verstehen? Würde es
ausreichen wenn man dort gemeldet ist und ein Zimmer bewohnt,
sowie die entfernte Wohnung nur aus beruflichen Gründen
angemietet wurde?

Das reicht für das Vorleigen einer doppelten Haushaltsführung, bei der man noch mehr als die Heimfahrten absetzen kann, nicht mehr aus.

Dazu bin ich beim Bundesfinanzminsterium auf das Schreiben „IV
C 5 - S 2352 49/04“ gestoßen
(http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25381/BM…).
Daraus würde ich entnehmen, dass solche Heimfahrten
prinzipiell auch ohne eigenen (ersten) Hausstand anrechenbar
sind.

So ist es, denn das vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist dafür nicht notwendig.
Die Voraussetzungen dafür stehen ganz genau in R 42 LStR (Lohnsteuerrichtlinien).

Grüße
Chris

Hallo!

Abzug als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ist möglich. Als ich mich zuletzt näher damit beschäftigt habe, war m. E. noch der nächstgelegene Wohnsitz maßgebend.

…damals, im 20. Jahrhundert… :wink:

Ciao!
Nemo