Hallo,
wenn man zuhause mietfrei bei den Eltern wohnt und in einer anderen Stadt arbeitet und daher die Woche über aus beruflichen Gründen dort eine Wohnung angemietet hat liegt meines Wissens nach keine doppelte Haushaltsführung vor.
Kann man trotzdem die Fahrten z. Bsp. freitags nach hause und montags zurück zum Arbeitsort als Familienheimfahrten steuerlich geltend machen? Schließlich liegt ja der Lebensmittelpunkt weiterhin zuhause bei den Eltern (Partner/in, Bekannte,…) und nicht am Ort der aus beruflichen Gründen angemieten Wohnung.
Weiterhin wäre interessant, wie man diese Fahrten absetzen könnte und ob man spezielle Dinge dabei beachten muss (z. Bsp. unbedingt jedes WE nach hause fahren, zeitliche Begrenzung).
Gruß, Sebastian