Steuern bei Abfindung
Von: , Frage gestellt am Do, 17. Feb 2005
Hallo,
eine Frage zur Besteuerung eienr Abfindungszahlung. Wenn ein Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis danach am 31.1.2006 endet (krummes Datum, muß aber so wegen der Kündigungsfrust gemacht werden), wie sieht es dann mit der Besteuerung der Abfindung aus. Wie man bei diversen Abfindungsrechnern sieht, wird auch das reguläre Gehalt mit in die Berechnung der Abfindung mit einbezogen. Wird bei der Besteuerung nun das gesamte zu erwartende Gehalt für das Jahr 2006 oder nur das tatsächliche im Januar verdiente Geld herangezogen?
Danke und Gruß
abi
eine Frage zur Besteuerung eienr Abfindungszahlung. Wenn ein Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis danach am 31.1.2006 endet (krummes Datum, muß aber so wegen der Kündigungsfrust gemacht werden), wie sieht es dann mit der Besteuerung der Abfindung aus. Wie man bei diversen Abfindungsrechnern sieht, wird auch das reguläre Gehalt mit in die Berechnung der Abfindung mit einbezogen. Wird bei der Besteuerung nun das gesamte zu erwartende Gehalt für das Jahr 2006 oder nur das tatsächliche im Januar verdiente Geld herangezogen?
Danke und Gruß
abi
