Hallo,
gem. AfA-Tabelle muß ein (neuer?) PKW über die Dauer von 6 Jahren abgeschrieben werden.
Über welchen AfA-Zeitraum müßte ein Unternehmer einen gebrachten PKW (beispielsweise drei Jahre alt, rd. 13000 km Laufleistung) abschreiben?
Hallo,
gem. AfA-Tabelle muß ein (neuer?) PKW über die Dauer von 6 Jahren abgeschrieben werden.
Über welchen AfA-Zeitraum müßte ein Unternehmer einen gebrachten PKW (beispielsweise drei Jahre alt, rd. 13000 km Laufleistung) abschreiben?
Hallo Michael,
gem. AfA-Tabelle muß ein (neuer?) PKW über die Dauer von 6
Jahren abgeschrieben werden.
Der PKW muß über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die Afa-Tabelle beinhaltet dafür Richtsätze die nur die Verwaltung binden. Das mal so am Rande.
Über welchen AfA-Zeitraum müßte ein Unternehmer einen
gebrachten PKW (beispielsweise drei Jahre alt, rd. 13000 km
Laufleistung) abschreiben?
Wenn er damit nur 10.000 km pro Jahr fährt, würde ich keinen Grund sehen, warum er nicht noch 6 Jahre Nutzungsdauer haben kann, wenn dagegen 50.000 km im Jahr gefahren werden, dann würde ich die ND wesentlich kürzer ansetzen.
Grüße
Chris