zu folgendem Fall bitte ich um Eure Gedanken oder Tipps:
Eltern übertragen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihr Haus an ihre zwei erwerbstätigen Kinder gegen Nießbrauchrecht. Miete o. Ä. von den Eltern an die Kinder fließt nicht. Stattdessen zahlt das im Haus wohnende Kind in diesem Fall 400 € Rente an die Eltern, das nicht im Haus wohnende Kind 200 €. Der Sohn möchte nun die 200 € monatliche Rente als dauernde Last in der Einkommenssteuererklärung ansetzen. Das Finanzamt lehnt dies ab, mit der Begründung, eine dauernde Last ist nur anzusetzen, wenn der Sohn, der nicht im Hause wohnt, eine Mieteinnahme erzielt. Da das nicht gegeben ist (da Eltern Nießbrauchrecht und Schwester zur Eigennutzung im Hause wohnt), ist eine dauernde Last nicht abzugsfähig.
Stimmt das?? Macht für mich keinen Sinn, da wenn eine Mieteinnahme fließt, entstünde ja - gegengerechnet - keine Last.
ist mir genauso ergangen.
Mach mit Deinen Eltern einen Mietvertrag wie unter Dritten üblich und lass sie Miete zahlen von ihrem Konto auf das Hauskonto.
…die eltern haben den niessbrauch - wieso sollten sie dann miete zahlen - die aufm finanzamt sind auch nicht doof…
ferner stellt sich mir die frage, warum die dauernde last überhaupt steuermindern berücksichtigt werden sollte, wenn diese hier mit keiner einkunftsart in verbindung steht…ist doch wohl reines privatvergnügen, die ganze geschichte - warum also auf den schultern der allgemeinheit finanzieren ?
gruß vom inder
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zu folgendem Fall bitte ich um Eure Gedanken oder Tipps:
Eltern übertragen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihr
Haus an ihre zwei erwerbstätigen Kinder gegen Nießbrauchrecht.
Miete o. Ä. von den Eltern an die Kinder fließt nicht.
Stattdessen zahlt das im Haus wohnende Kind in diesem Fall 400
€ Rente an die Eltern, das nicht im Haus wohnende Kind 200 €.
Der Sohn möchte nun die 200 € monatliche Rente als dauernde
Last in der Einkommenssteuererklärung ansetzen. Das Finanzamt
lehnt dies ab, mit der Begründung, eine dauernde Last ist nur
anzusetzen, wenn der Sohn, der nicht im Hause wohnt, eine
Mieteinnahme erzielt. Da das nicht gegeben ist (da Eltern
Nießbrauchrecht und Schwester zur Eigennutzung im Hause
wohnt), ist eine dauernde Last nicht abzugsfähig.
Das Finanzamt dürfte in diesem Fall Recht haben, wem ist denn dieser Käse eingefallen?
Dagegen müssta aber das im Haus wohnende Kind die 400 € evtl. als dauernde Last abziehen können. Denn nach der neuester BFH-Rechtssprechung gelten auch erparte Mietausgaben als Einnahmen.
Stimmt das?? Macht für mich keinen Sinn, da wenn eine
Mieteinnahme fließt, entstünde ja - gegengerechnet - keine
Last.
Ab mit dem ganzen Zeug zum Steuerberater und schauen was dieser Retten kann, was aber einige Euro Kosten wird.