Werbungskosten?
Von: , Frage gestellt am Mo, 24. Jul 2000
Hallo zusammen,
zur Zeit beschäftige ich mich mit folgender Frage:
Können folgende Werbungskosten abgesetzt werden?
Ein Arbeitnehmer bildet sich im IT-Bereich und anderen Bereichen selbst weiter aus, was ihm zur Sicherung seines Arbeitsplatzes dient. Dafür benötigt er einen gewöhnlichen PC sowie andere Materialien. Die anfallenden Kosten können nachgewiesen werden.
Nach einer gewissen Zeit ist er sogar in dem IT-Bereich für seinen Arbeitgeber tätig und erhält aufgrund seiner Eigeninitiative sogar eine Lohnerhöhung.
Desweiteren tätigt der Arbeitnehmer auch Arbeiten in seiner Wohnung am PC für seinen Arbeitgeber. Eine diesbezügliche Bescheinigung hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für das Finanzamt ausgestellt.
Der Arbeitnehmer möchte die anfallenden PC-Kosten etc. in seiner Steuererklärunggeltend machen.
Das Finanzamt lehnt aber ab. Folgende Begründung:
Es handele sich um keine Weiterbildung. Eine Internet-Anschluss hätte heute ja jeder (Frage: Was hat der Internet-Anschluss mit Weiterbildung zu tun? Hier geht es auch um die notwendige Hard- und Software zu Weiterbildung, denke ich jedenfalls).
Das Finanzamt will den Arbeitsvertrag sehen. Ablehnung: Dort ist die Weiterbildung mit enthalten (Frage: Wo wird die geforderte Eigeninitiative zur Sicherung des Arbeitsplatzes berücksichtigt, da man i. d. R. auch vom Arbeitgeber nicht alle Seminare bekommt, auch wenn man diese benötigt. Zumal es hier um eine Weiterbildung handelt, die sogar zu einer Lohnerhöhung führt.)
Obwohl die Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, daß der Arbeitnehmer auch Tätigkeiten in seiner Wohnung verrichtet, Arbeitsmaterial und Dokumente des Arbeitgebers auf dem PC sehen. (Hierbei ist jedoch zu beachten, daß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Geheimhaltung aller Daten verpflichtet ist bzw. diese anderen nicht gezeigt werden dürfen. Hiermit verletzt doch der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag).
Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Ich bin der Meinung, daß der Arbeitnehmer alles getan hat um nachzuweisen, daß es sich hier um Werbungskosten handelt.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Hinweise.
Gruß
Tatjana
