Werbungskosten?

Hallo zusammen,

zur Zeit beschäftige ich mich mit folgender Frage:

Können folgende Werbungskosten abgesetzt werden?

Ein Arbeitnehmer bildet sich im IT-Bereich und anderen Bereichen selbst weiter aus, was ihm zur Sicherung seines Arbeitsplatzes dient. Dafür benötigt er einen gewöhnlichen PC sowie andere Materialien. Die anfallenden Kosten können nachgewiesen werden.

Nach einer gewissen Zeit ist er sogar in dem IT-Bereich für seinen Arbeitgeber tätig und erhält aufgrund seiner Eigeninitiative sogar eine Lohnerhöhung.

Desweiteren tätigt der Arbeitnehmer auch Arbeiten in seiner Wohnung am PC für seinen Arbeitgeber. Eine diesbezügliche Bescheinigung hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für das Finanzamt ausgestellt.

Der Arbeitnehmer möchte die anfallenden PC-Kosten etc. in seiner Steuererklärunggeltend machen.

Das Finanzamt lehnt aber ab. Folgende Begründung:
Es handele sich um keine Weiterbildung. Eine Internet-Anschluss hätte heute ja jeder (Frage: Was hat der Internet-Anschluss mit Weiterbildung zu tun? Hier geht es auch um die notwendige Hard- und Software zu Weiterbildung, denke ich jedenfalls).
Das Finanzamt will den Arbeitsvertrag sehen. Ablehnung: Dort ist die Weiterbildung mit enthalten (Frage: Wo wird die geforderte Eigeninitiative zur Sicherung des Arbeitsplatzes berücksichtigt, da man i. d. R. auch vom Arbeitgeber nicht alle Seminare bekommt, auch wenn man diese benötigt. Zumal es hier um eine Weiterbildung handelt, die sogar zu einer Lohnerhöhung führt.)
Obwohl die Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, daß der Arbeitnehmer auch Tätigkeiten in seiner Wohnung verrichtet, Arbeitsmaterial und Dokumente des Arbeitgebers auf dem PC sehen. (Hierbei ist jedoch zu beachten, daß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Geheimhaltung aller Daten verpflichtet ist bzw. diese anderen nicht gezeigt werden dürfen. Hiermit verletzt doch der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag).

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Ich bin der Meinung, daß der Arbeitnehmer alles getan hat um nachzuweisen, daß es sich hier um Werbungskosten handelt.

Vielen Dank für Eure Meinungen und Hinweise.

Gruß
Tatjana

Hallo Tatjana,
hier meine Meinung:
Im Gegensatz zu Ausbildungskosten (Sonderausgaben) gehören berufliche Fort- und Weiterbildungsaufwendungen zu den voll abzugsfähigen Werbungskosten. Wenn es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem erlernten oder ausgeübten Beruf handelt, können Ihre Werbungskosten nicht in Frage gestellt werden. Handelt es sich dagegen um eine Ausbildung ohne konkreten Bezug zu einem Beruf oder eine Weiterbildung, durch die sich Ihnen auch andere Berufszweige eröffnen, liegen meist Sonderausgaben vor.
Leider ist aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich, wie die berufliche Situation im betreffenden Jahr gewesen ist. Das bliebe noch zu erörtern!

Gruß
Roger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roger,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Nun bei meiner Bekannten ist es so, daß Sie auch in diesem Bereich tätig ist.

Um halt beruflich weiterzukommen hat sie sich privat weitergebildet und könnte so in diesen Teilzweig der Branche einsteigen. Dies wurde dann auch mit einer Gehaltserhöhung von Ihrem Arbeitgeber belohnt.

Wichtig wäre aber auch die Frage des Datenschutzes und der Geheimhaltung von Firmendaten. Kannst Du hier auch eine Auskunft geben?

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe!

Liebe Grüße
Tatjana + Bärbel

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Hallo Roger,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Nun bei meiner Bekannten ist es so, daß Sie auch in diesem
Bereich tätig ist.

Um halt beruflich weiterzukommen hat sie sich privat
weitergebildet und könnte so in diesen Teilzweig der Branche
einsteigen. Dies wurde dann auch mit einer Gehaltserhöhung von
Ihrem Arbeitgeber belohnt.

Wichtig wäre aber auch die Frage des Datenschutzes und der
Geheimhaltung von Firmendaten. Kannst Du hier auch eine
Auskunft geben?

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe!

Liebe Grüße
Tatjana + Bärbel

Hallo Tatjana,
Hallo Bärbel,

eine kurze Zwischenfrage zum weiteren Verständnis:

Welchen Beruf übte Bärbel zum Zeitpunkt der Weiterbildung aus?
War Sie anschließend beim gleichen Arbeitgeber weiterbeschäftigt?
Wie sehen die Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Weiterbildung aus? ( Wortlaut )
Wurde die Arbeitsstelle nach Abschluß der Weiterbildung gewechselt?

Gruß
Roger

Hallo Roger,

danke für Deine Antwort.

Nun sie ist immer noch bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt und auch in der gleichen Abteilung. Sie ist EDV- und Organisationsspezialistin. Durch ihre eigene Weiterbildung hat sich ihr Aufgabenbereich auf das Intranet erweitert.

Nach dem Wortlaut muß ich sie erst noch fragen.

Vielleicht kannst Du zu diesen Informationen schon etwas weiteres sagen.

Vielen Dank und liebe Grüße von uns!

PS: Du hast ein sehr schönes Hobby!

Hallo Tatjana,
Hallo Bärbel,

eine kurze Zwischenfrage zum weiteren Verständnis:

Welchen Beruf übte Bärbel zum Zeitpunkt der Weiterbildung aus?
War Sie anschließend beim gleichen Arbeitgeber
weiterbeschäftigt?
Wie sehen die Bescheinigungen des Arbeitgebers über die
Weiterbildung aus? ( Wortlaut )
Wurde die Arbeitsstelle nach Abschluß der Weiterbildung
gewechselt?

Gruß
Roger

Hallo Roger,

danke für Deine Antwort.

Nun sie ist immer noch bei dem gleichen Arbeitgeber
beschäftigt und auch in der gleichen Abteilung. Sie ist EDV-
und Organisationsspezialistin. Durch ihre eigene Weiterbildung
hat sich ihr Aufgabenbereich auf das Intranet erweitert.

Nach dem Wortlaut muß ich sie erst noch fragen.

Vielleicht kannst Du zu diesen Informationen schon etwas
weiteres sagen.

Hallo Tatjana,
so wie sich der Sachverhalt jetzt darstellt, handelt es sich
100% um eine Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf!
Dafür spricht auch, daß Deine Freundin nach der Weiterbildung eine Gehaltserhöhung erhalten hat!
Ich sage, die entstandenen Kosten sind Werbungskosten!
Wurden die Kosten im Steuerbescheid abgelehnt?
Dann würde ich mich auf ein Einspruchsverfahren einlassen.
Einspruch kann jedoch nur eingelegt werden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides!
D.h. Datum des Steuerbescheides + 3 Tage + 1 Monat

Gruß
Roger

Vielen Dank und liebe Grüße von uns!

PS: Du hast ein sehr schönes Hobby!

Hallo Tatjana,
Hallo Bärbel,

eine kurze Zwischenfrage zum weiteren Verständnis:

Welchen Beruf übte Bärbel zum Zeitpunkt der Weiterbildung aus?
War Sie anschließend beim gleichen Arbeitgeber
weiterbeschäftigt?
Wie sehen die Bescheinigungen des Arbeitgebers über die
Weiterbildung aus? ( Wortlaut )
Wurde die Arbeitsstelle nach Abschluß der Weiterbildung
gewechselt?

Gruß
Roger

Danke!
Hallo Roger,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß
Tatjana