Pflicht zum Ausstellen einer ordentlichen Rechnung

Von: , Frage gestellt am So, 7. Aug 2005

Hallo miteinander,

ich würde mich freuen, wenn Ihr mir einen Tipp geben könntet:

Es gibt doch einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, beim Kauf eines Gutes von einem Händler dafür von diesem eine ordentliche Rechnung ausgestellt zu bekommen?

Was, wenn der Händler nicht will bzw. nur eine Rechnung per E-Mail schicken mag, die das FA in Sachen VSt-Abzug nicht anerkennen muss?

Vielen Dank für Tipps!

Viele Grüße
Mark

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pflicht zum Ausstellen einer ordentlichen Rech

    Hallo Mark,

    in dieser Lage Befindliche haben seit August 2004 die Behörde auf ihrer Seite. Es gibt jetzt den § 26a UStG, der das Nichtausstellen einer korrekten Rechnung als Ordnungswidrigkeit benennt und dafür eine Geldbuße bis zu 5.000 € androht.

    Die Aufforderung an den Aussteller der unzureichenden Rechnung kann mit dem Hinweis auf ein möglicherweise dickes Knöllchen verbunden werden.


    Schöne Grüße




    MM

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