Pflicht zum Ausstellen einer ordentlichen Rechnung
Von: , Frage gestellt am So, 7. Aug 2005
Hallo miteinander,
ich würde mich freuen, wenn Ihr mir einen Tipp geben könntet:
Es gibt doch einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, beim Kauf eines Gutes von einem Händler dafür von diesem eine ordentliche Rechnung ausgestellt zu bekommen?
Was, wenn der Händler nicht will bzw. nur eine Rechnung per E-Mail schicken mag, die das FA in Sachen VSt-Abzug nicht anerkennen muss?
Vielen Dank für Tipps!
Viele Grüße
Mark
