Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
A hat im Januar 2005 sein Wirtschaftsstudium abgeschlossen. Er strebt eine Anstellung in einem internationalen tätigen Unternehmen in der BRD an. Um seine Einstellungschancen nach seiner Rückkehr im April 2005 zu verbessern, fliegt er unmittelbar im Anschluss an seinen Studienabschluss nach Australien, um dort einen zweiwöchigen Sprachkurs zu absolvieren ZUR VORBEREITUNG auf das sich anschließende zweimonatige einschlägige und unbezahlte Auslandspraktikum. Seine Praktikantenzeit (Flug, Verpflegung, Übernachtung, Fahrtkosten von der Unterkunft zur Praktikumsfirma) möchte er daher in der Einkommensteuererklärung 2005 als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen.
Er fragt sich, was er ggf. besonders beachten sollte, um darüber hinaus die Kosten für seinen Sprachkurs - der ja der Vorbereitung des Praktikums gedient hat bzw. dem die gleiche Intention zugrunde liegt wie das Praktikum selbst - ebenso als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt zu bekommen?
Vielen Dank fürs Lesen.
Grüße
Bilko
Hallo,
warum muss denn das Praktikum gleich in Australien sein? Das legt den Schluß nahe, dass hier nur der wohlverdiente Urlaub nach dem Studium möglichst noch „von der Steuer abgesetzt“ werden soll…
oder?
der showbee
Hallo showbee,
grundsätzlich hast du Recht, wobei dieser Schluss dann bei jedem Auslandspraktikum nahe liegen müsste. Für mich macht es keinen Unterschied, ob das Praktikum in Australien oder bspw. Schweden stattfindet, zumal es ja wohl ziemlich subjektiv ist zu sagen, dass man in dem einen Land besser Urlaub machen kann als in dem anderen und dass darum eher von einer privaten Veranlassung auszugehen ist. Fakt ist, dass sich As Möglichkeit, ein qualifiziertes Auslandspraktikum zu absolvieren, nunmal bei einer australischen Firma ergeben hat und er vor Ort 5 Tage und 40 Std. die Woche im Dienste dieser steht. Für evtl. Urlaub bleiben ihm also lediglich die Wochenenden.
Ich sehe übrigens keine moralische Verwerflichkeit, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, zumal die Reise tatsächlich dazu dient, seine Einstellungschancen bei entsprechenden Firmen zu verbessern, sie damit beruflich veranlasst sind und m. E. de facto Werbungskosten vorliegen.
Meiner Ansicht nach gilt dasselbe auch für den vorangehenden Sprachkurs. Das Problem ist aber wohl, dass der A neben dem Beruf auch privat davon profitieren könnte. Hier fehlt es A halt an Ideen, wie er das Finanzamt am besten davon überzeugt, dass die berufliche Veranlassung eindeutig überwiegt (evtl. mit Stellenanzeigen argumentieren, wo eindeutig drin steht, dass sehr gute Englischkenntnisse verlangt werden??? ==> steht ja eigentlich in jeder …). Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp?
Danke schonmal.
Grüße
Bilko
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Ich sehe übrigens keine moralische Verwerflichkeit, diese
Ausgaben steuerlich geltend zu machen, zumal die Reise
tatsächlich dazu dient, seine Einstellungschancen bei
entsprechenden Firmen zu verbessern, sie damit beruflich
veranlasst sind und m. E. de facto Werbungskosten vorliegen.
Hi,
naja, ansetzen kannst du es erstmal. Würde ich auch machen. Aber gerade in Puncto Sprachkurs wird es „blöde“ Fragen geben. Das Praktikum war nun mal in Australien, das ist ja okay, aber warum musste denn der Sprachkurs dann auch in Aussieland sein? Das legt den privaten „Spaß“ schon sehr nahe… Aber mehr als ablehnen können sie es nicht. Mit guten Argumenten kann Abzug in Frage kommen, man muss nur den Zusammenhang zwischen Arbeit und Praktikum und zwischen Sprachkurs und Arbeit gut begründen.
Viel Erfolg.
der showbee
Hallo,
versuchen solltest du es auf jeden Fall.
Notfalls verlangt das FA massenweise Unterlagen nach.
Und mit einer entsprechend gut formulierten Begründung sollte es auch klappen.
Gruß
Andreas
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