[ESt]Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten
Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Jan 2006
Person A hat einige Jahre hobbymäßig 3d-grafik/design betrieben.
Nun hat sich eine Firma X bei ihm gemeldet, die eines von Person As
Designs für ihr Produkt nutzen will. Pers A hat mit dieser Firma X
eine Gewinnbeteiligung ausgehandelt und einen Vertrag
vorliegen, der die Überlassung zur Nutzung der Urheberrechte
an eben diesen Produktdesigns regelt und mir vsl. ca 2000€ pro
Quartal einbringt.
Bevor Pers A nun irgendetwas unterzeichen wollte, hat er/sie sich
beim Amt F erkundigt, wie dies steuerlich handzuhaben ist.
Person S (dort angestellt) gab folgende Auskunft:
1.) Zu nutzen ist die Anlage GSE für Steuererklärung.
2.) es liegt nach Auskunft des Amts F keine gewerbliche, sondern
eine freiberufliche Tätigkeit vor, da Pers A als Ingenieur zwar
nicht Design studiert habe, aber es sich um 3-d Grafik
handelt, was auch Teil seines/ihres Studiums war.
3.) Folglich ist es nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden.
Zu den Fragen:
1.) Kann sich Pers A auf die mündliche Auskunft der
Person S berufen, falls sich das Amt F (in dem er/sie angestellt ist) doch entscheiden
sollte, die Nebeneinkünfte als gewerbliche einzuordnen?
2.) Ist es überhaupt ratsam, eine solche Tätigkeit
freiberuflich auszuführen, oder würden sich steuerliche
Vorteile ergeben, wenn Pers A ein Gewerbe anmelde?
3.) Werden diese Einkünfte in vollem Umfang besteuert, oder
gibt es einen Freibetrag (wenn ja, wie hoch ist dieser)?
Dank und Gruß,
t0m
