[ESt]Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Jan 2006

Person A hat einige Jahre hobbymäßig 3d-grafik/design betrieben.
Nun hat sich eine Firma X bei ihm gemeldet, die eines von Person As
Designs für ihr Produkt nutzen will. Pers A hat mit dieser Firma X
eine Gewinnbeteiligung ausgehandelt und einen Vertrag
vorliegen, der die Überlassung zur Nutzung der Urheberrechte
an eben diesen Produktdesigns regelt und mir vsl. ca 2000€ pro
Quartal einbringt.
Bevor Pers A nun irgendetwas unterzeichen wollte, hat er/sie sich
beim Amt F erkundigt, wie dies steuerlich handzuhaben ist.
Person S (dort angestellt) gab folgende Auskunft:
1.) Zu nutzen ist die Anlage GSE für Steuererklärung.
2.) es liegt nach Auskunft des Amts F keine gewerbliche, sondern
eine freiberufliche Tätigkeit vor, da Pers A als Ingenieur zwar
nicht Design studiert habe, aber es sich um 3-d Grafik
handelt, was auch Teil seines/ihres Studiums war.
3.) Folglich ist es nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden.

Zu den Fragen:
1.) Kann sich Pers A auf die mündliche Auskunft der
Person S berufen, falls sich das Amt F (in dem er/sie angestellt ist) doch entscheiden
sollte, die Nebeneinkünfte als gewerbliche einzuordnen?
2.) Ist es überhaupt ratsam, eine solche Tätigkeit
freiberuflich auszuführen, oder würden sich steuerliche
Vorteile ergeben, wenn Pers A ein Gewerbe anmelde?
3.) Werden diese Einkünfte in vollem Umfang besteuert, oder
gibt es einen Freibetrag (wenn ja, wie hoch ist dieser)?

Dank und Gruß,
t0m

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten

    Zu den Fragen:
    1.) Kann sich Pers A auf die mündliche Auskunft der
    Person S berufen, falls sich das Amt F (in dem er/sie
    angestellt ist) doch entscheiden
    sollte, die Nebeneinkünfte als gewerbliche einzuordnen?

    sollte so sein - wenn man ganz sicher gehen will, das ganze nochmal schriftlich geben lassen - eine umqualifizierung der einkünfte wäre aber auch nicht weiter dramatisch.....


    2.) Ist es überhaupt ratsam, eine solche Tätigkeit
    freiberuflich auszuführen, oder würden sich steuerliche
    Vorteile ergeben, wenn Pers A ein Gewerbe anmelde?

    nein - eher nachteile durch die gewerbesteuer - aber erst ab freibetrag (24.500 gewinn)


    3.) Werden diese Einkünfte in vollem Umfang besteuert, oder
    gibt es einen Freibetrag (wenn ja, wie hoch ist dieser)?

    für die einkommensteuer werden diese einkünfte mit dem "gewinn" berücksichtigt und es hängt von den anderen einkünften ab, wie sich das ganze dann steuerlich auswirkt - einen speziellen freibetrag gibt es nicht...


    wie siehts mit der umsatzsteuer aus - hier könnte wg. urheberrecht der ermäßigte steuersatz greifen ?

    grußinder

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten

      erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

      Einige weitere Fragen ergeben sich dennnoch:
      1) muss Pers A den Fragebogen "...zur Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) ... Tätigkeit" ausfüllen und zur Anmeldung der Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt vorlegen?

      2) Ist es korrekt, dass erst ab einem Gewinn von > 17.500€ Ust fällig wird?

      3) Wenn ich nicht irre, werden die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit zu denen aus der Hauptbeschäftigung hinzugerechnet und dann versteuert, ist das richtig?

      4) Sollte der Urheber sich von einem Steuerberater beraten lassen? Falls ja (wovon auszugehen ist), in welchem Bereich bewegt sich das Honorar für eine solche Beratung?

      Nochmals: Vielen Dank,
      t0m

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten

        Hallo T0m, 1) muss Pers A den Fragebogen ... ausfüllen und ... dem
        Finanzamt vorlegen?
        JA! Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. 2) Ist es korrekt, dass erst ab einem Gewinn von > 17.500€
        Ust fällig wird?
        NEIN! Es ist der Umsatz. Das ganze ist die Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG (nachlesen) und bezieht sich demzufolge auf die Einnahmen (Umsatz) nicht auf den Gewinn/Ertrag! 3) Wenn ich nicht irre, werden die Einkünfte aus einer
        freiberuflichen Tätigkeit zu denen aus der Hauptbeschäftigung
        hinzugerechnet und dann versteuert, ist das richtig?
        JEP! Gewinn aus selbstständiger Arbeit wird steuerlich genauso behandelt wie Überschuss aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten). 4) Sollte der Urheber sich von einem Steuerberater beraten
        lassen? Falls ja (wovon auszugehen ist), in welchem Bereich
        bewegt sich das Honorar für eine solche Beratung?
        Naja, wenn nun immernoch Fragen offen sind, alles spanisch vorkommt, dann ggf. die erste Steuererklärungen einen Profi machen lassen, ggf. bekommt man es ab dem 2. Jahr allein hin?

        Mfg vom

        showbee

        • Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Einkünfte aus Überlassung von Urheberrechten

          Showbee,

          vorneweg nochmal vielen Dank! 1) muss Pers A den Fragebogen ... ausfüllen und ... dem
          Finanzamt vorlegen?
          JA! Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen.
          --> okay, der Mann S vom Amt F hat mir das so nicht gesagt, daher die Nachfrage 2) Ist es korrekt, dass erst ab einem Gewinn von > 17.500€
          Ust fällig wird?
          NEIN! Es ist der Umsatz. Das ganze ist die
          Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG (nachlesen) und bezieht
          sich demzufolge auf die Einnahmen (Umsatz) nicht auf den
          Gewinn/Ertrag!
          --> Danke für den Hinweis! 3) Wenn ich nicht irre, werden die Einkünfte aus einer
          freiberuflichen Tätigkeit zu denen aus der Hauptbeschäftigung
          hinzugerechnet und dann versteuert, ist das richtig?
          JEP! Gewinn aus selbstständiger Arbeit wird steuerlich genauso
          behandelt wie Überschuss aus nichtselbstständiger Arbeit
          (Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten).
          --> das heißt, Person A kann sich ausrechnen was vom Umsatz der Nebentätigkeit übrig bleibt, indem er beide Bruttoeinkünte addiert und mit einem Brutto/Netto-Rechner ausrechnet...
          Ist die Anmeldung eines Gewerbes steuerlich günstiger, wenn der Nebenverdienst von Person A sagen wir ca. 12000,00 Euro beträgt?

          Gruß,
          t0m

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