Hallo Leute!
Wie ist die Regelung bei Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte, wenn man für die Fahrten einen Firmenwagen bereit gestellt bekommt.
Kann man die Kosten(Pauschale halt…) absetzen oder geht das nicht?
Danke und Grüße
Sven
Hallo Leute!
Wie ist die Regelung bei Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte, wenn man für die Fahrten einen Firmenwagen bereit gestellt bekommt.
Kann man die Kosten(Pauschale halt…) absetzen oder geht das nicht?
Danke und Grüße
Sven
Servus Sven,
ja, kann man. Das funktioniert so, daß die Differenz des per km-Pauschale berechneten Aufwandes und eventueller Erstattung durch den Arbeitgeber als Werbungskosten in Ansatz gebracht wird.
Bei der Versteuerung des Sachbezuges gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, den Angestellten so zu stellen, als fahre er die Strecken Wohnung-regelmäßige Tätigkeitsstätte „privat“ (= zuerst volle Versteuerung als geldwerter Vorteil, dann Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer, falls er diese erklärt), oder auch diese Strecken so zu behandeln, als habe der Arbeitgeber nicht den Dienstwagen in Natura zur Verfügung gestellt, sondern einen Zuschuß in Geld, und den entsprechenden Betrag pauschal zu versteuern. In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung als „Arbeitgeberzuschuss“ ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM
Servus Sven,
ja, kann man. Das funktioniert so, daß die Differenz des per
km-Pauschale berechneten Aufwandes und eventueller Erstattung
durch den Arbeitgeber als Werbungskosten in Ansatz gebracht
wird.
Ähm, es wurde schliesslich ein FirmenKFZ zur Verfügung gestellt und entsprechend mit 1 Prozent und 0,03 Prozent versteuert.
entsteht hier ein Nachteil gegenüber einem Privatfahrzeug im Bezug auf die Entfernungspauschale?
Danke & Grüße
Sven
Servus Sven,
wenn die Versteuerung erfolgt ist, ist das Auto steuerlich „beim Arbeitnehmer angekommen“, also genauso behandelbar, als hätte er um den Wert der Autonutzung mehr Gehalt bekommen.
Das heißt, er kann die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen: Genauso wie er es geltend machen kann, wenn ihm der Arbeitgeber zweihundert Euro mehr Gehalt (versteuert) gibt, und er kauft sich Fachliteratur dafür.
Für Arbeitnehmer, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung liegen, ist es günstiger, wenn der Teil der Dienstwagennutzung, der die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz betrifft, duch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird: Das kostet den Arbeitgeber ungefähr gleich viel (Pauschalsteuer statt Sozialversicherung), und für den Arbeitnehmer ist der pauschal versteuerte Zuschuss sozialversicherungsfrei.
Im Gegensatz dazu bewirkt die volle Versteuerung und dann Ansatz als Werbungskosten bloß Steuerfreiheit, nicht SV-Freiheit.
Aber das führt vom Dienstwagen ein bissel weg.
Schöne Grüße
MM
Super Danke!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]