[EST] Unfall mit fremden Auto auf Arbeitsweg

Person A verursacht mit Fahrzeug von Person B einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg. Am Fahrzeug entsteht ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da das Fahrzeug nicht Vollkaskoversicherung ist ersetzt Person A den Zeitwert? des Fahrzeuges abzüglich des Restwerts, was das Fahrzeug nach dem Unfall noch Wert ist bzw. vom Unfallverwerter bezahlt wird an Person B.

Frage 1: lässt sich dieser Schadenersatz von Person A überhaupt als Werbungskosten steuerlich ansetzen

Frage 2: wenn ja, welche Nachweise braucht Person A um die Höhe dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen.

  • Überweisung von Person A zu Person B -
  • Gutachter für den Zeitwert vor dem Unfall (teuer) -
  • oder reicht einfacher Schwacke Schätzwert von einem Autohändler -
  • Rechnung vom Aufkauf durch Unfallverwerten -

Frage 3: was für ein Wert müsste Person B gegenüber Person A überhaupt ansetzen – Wiederbeschaffungswert / Zeitwert / Händlereinkaufswert ?

Mit freundlichen Grüßen
Hpman

Hi !

Frage 1: lässt sich dieser Schadenersatz von Person A
überhaupt als Werbungskosten steuerlich ansetzen

Ja. Es ist nicht erforderlich, dass es das eigene Fahrzeug war. Es müssen dem A lediglich Aufwendungen entstanden sein, die mit dem Unfall zusammenhängen.

Frage 2: wenn ja, welche Nachweise braucht Person A um die
Höhe dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen.

Es sollte ein ordentlich nachvollziehbarer Sachverhalt geschildert und die dabei erworbenen Belege (Polizeibericht, Versicherungsschreiben, …) benannt werden. Die sofortige Übersendung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber oft als hilfreich empfohlen.

Frage 3: was für ein Wert müsste Person B gegenüber Person A
überhaupt ansetzen – Wiederbeschaffungswert / Zeitwert /
Händlereinkaufswert ?

Aus steuerlichen Gründen kommt es ausschließlich auf die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlung an, soweit dieser nicht ein Fall des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) zu Grunde liegt. Die Höhe sollte also fremdübliche Grenzen nicht überschreiten. Es ist sowieso davon auszugehen, dass das Fahrzeug einem Freund/Verwandten/Bekannten gehörte. Die Prüfung, ob die die Höhe des Schadenersatzes plausibel ist, wird dann vom Amt sicherlich auch etwas genauer durchgeführt.

BARUL76

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