Au-Pair

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Sep 2000

Hab hier vor geraumer Zeit schon mal gepostet, aber null Antwort bekommen. Kann doch nicht sein, daß sich noch keiner mit der Frage beschäftigt hat:
Können die Kosten für ein Au-Pair (Taschengeld, Versicherung und Busfahrkarte) von der Steuer abgesetzt werden? Als Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe zum Bleistift? (Vater vollbeschäftigt, Mutter arbeitet 2 Nachmittage pro Woche)
Darüberhinaus steht dem Au-Pair eine komplette Einliegerwohnung (bisher Büro) zur Verfügung. Läßt sich hier etwas von wegen entgangener Mieteinnahmen machen? Kann die Wohnung als vermietet
angesehen werden?
In der Hoffnung auf jetzt zahlreiche Tips

Norbert

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